Der Landtagswahlkampf in Hessen, der Datenschutz und die Informationsfreiheit – ein Vergleich der Wahlprogramme von B90/Grüne, CDU, FDP, Linke und SPD

Datenschutzrheinmain/ August 21, 2023/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, Hessische Landespolitik, Informationsfreiheit / Transparenz/ 0Kommentare

Am 08.10.2023 wird in Hessen ein neuer Landtag gewählt. Bisher haben CDU und Bündnis90/Die Grünen mit einer Koalition das Land regiert. Egal welche Koalition nach dem 8. Oktobrer  die neue Regierung bilden wird: In Hessen gibt es bezüglich Datenschutz, Digitalisierung und Informationsfreiheit einen erheblichen Nachholbedarf:

Axel Stolzenwaldt, Mitglied der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main, hat die Wahlprogramme von B90/Grüne, CDU, FDP, Linke und SPD zu den Themenbereichen Datenschutz, Digitalisierung und Informationsfreiheit untersucht unter den Aspekten

  • Bürger*innenrechte;
  • Wirtschaft;
  • Bildung;
  • Verwaltung;
  • Informationsfreiheit;
  • Open Data – Open Source;
  • Digitalität / digitaler Wandel allgemein.

Seine Zusammenfassung und Bewertung der fünf genannten Wahlprogramme ist  hier zu finden; Er hat zudem Aussagen aus den Wahlprogrammen von B90/Grüne, CDU, FDP, Linke und SPD zu diesen Themen in je einer eigenen Datei zusammengefasst.

Zusammenfassend lässt sich feststellen:

  • Die Landtagswohlprogramme sind häufig ein Sammelsurium an unterschiedlichen Vorhaben, eine Struktur ist häufig nicht zu erkennen. Daher ist eine stringente Darstellung nicht an allen Stellen möglich, einige Schwerpunkte lassen sich trotzdem feststellen.
  • Auffällig ist, dass unter „Digitalisierung“ in den meisten Fällen lediglich die Ausstattung mit Hard- und Software verstanden wird. Die sozialen, gesellschaftlichen oder kulturellen Folgen für Bürger*innen werden mit wenigen Ausnahmen nicht explizit benannt.
  • Es gibt in den Wahlprogrammen aber auch Lücken, die darauf schließen lassen, dass die jeweilige Partei sich mit Themen wie Datenschutz, Informationsfreiheitsrechte oder Open-Data nur unzureichend befasst hat.
  • Eine Wahlempfehlung für eine der fünf o. g. Parteien wird ausdrücklich nicht ausgesprochen; auch nicht für andere Parteien und Listen, die zur hessischen Landtagswahl am 08.10.2023 kandidieren.

Die Texte von Axel Stolzenwaldt stehen unter der Lizenz Creative Commons 4.0.

Hinweise, wie sich hessische Wähler*innen gegen unerwünschte personalisierte Wahlwerbung wehren können finden Sie hier.

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