Telematik-Infrastruktur: Das E-Rezept kommt 2022 – mit der Möglichkeit, (nicht nur) das Verordnungsverhalten von Ärzt*innen zentral auszuwerten

Powidatschl/ Oktober 16, 2020/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz, Telematik-Infrastruktur/ 0Kommentare

Quelle: DAZ-online 20.08.2020

Wenn dem so ist, dass „das Verordnungsverhalten der Ärzte vor der Belieferung ausgewertet werden“ kann – und alle bekannten Informationen sprechen für die Richtigkeit dieser Feststellung – dann sind theoretisch und praktisch auch andere zentrale Auswertungen möglich; z. B. auch, welchen Versicherten welche Medikamente in welcher Menge verschrieben werden.

Und wenn in der Medical Tribune festgestellt wird, dass „sich der Großteil der Gesellschafter [der gematik] gegen eine Umsetzung im Rahmen einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ausgesprochen“ habe, dann muss auch darauf hingewiesen werden: Bundesgesundheitsminister Spahn (CDU) hat sich mit Mehrheitsbeschluss des Bundestags legitimieren lassen, dass das Bundesgesundheitsministerium 51 % und damit die Mehrheit der Gesellschafteranteile der gematik innehat (siehe § 291b Abs. 2 SGB V) und Spahn dadurch zum Alleinherrscher in der gematik gemacht wurde.

Datenschutz ist halt nur was für Gesunde

– dieser Ansicht war Spahn schon lange, bevor er Bundesgesundheitsminister wurde. Und das setzt er jetzt um. Auch beim e-Rezept…

…wenn er nicht noch durch den Protest von Versicherten, Ärzt*innen und Apotheker*innen aufgehalten wird,

Quelle: DAZ.online

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