Wiesbaden: Mängelbehaftete Informationsfreiheitssatzung beschlossen

Transparenz/ Juni 18, 2022/ alle Beiträge, Hessische Landespolitik, Informationsfreiheit / Transparenz, Regionales/ 0Kommentare

Bereits im Februar 2022 hat die Stadtverordnetenversammlung der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden eine Informationsfreiheitssatzung auf der Grundlage der §§ 80 – 89 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG)  beschlossen. Die Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft. Dem Beschluss voraus gegangen war ein Antrag, der von den Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP, Die Linke, Volt, FW/Pro Auto und BLW/ULW/BIG – d. h. allen Fraktionen außer der AfD – eingebracht wurde. Dies prägt auch den Charakter der Satzung – sie scheint der kleinste gemeinsame Nenner von links bis (fast) rechtsaußen zu sein.

Das hessische Informationsfreiheitsgesetz nimmt im Transparenzranking 2021 aller Informationsfreiheitsgesetze der der Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. und Mehr Demokratie e.V. abgeschlagen den letzten Platz ein. Damit genügt auch die Informationsfreiheitssatzung der Stadt Wiesbaden nur weit ungenügend den Anforderungen an eine transparente öffentliche Verwaltung.

Die Stadtverordneten in Wiesbaden hätten die Möglichkeit gehabt, anders und besser zu entscheiden

Das Rechtsamt der Stadt Wiesbaden ermöglichte dies mit einer Stellungnahme (Dokument S. 5 – 7 und 11 – 13), in dem es auf der Basis der Mustersatzung der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main einen umfangreicheren Satzungsentwurf mit Regelungen für eine höhere Transparenz des Verwaltungshandelns vorlegte. Dass auch Parteien bzw. Fraktionen wie FDP, Grüne, Linke und Volt in der Wiesbadener Stadtverordnetenversammlung – die sich Transparenz des Verwaltungshandelns auf ihre Fahnen geschrieben haben – diese Möglichkeit nicht genutzt haben, ist außerordentlich bedauerlich. Sie haben eine Chance verschenkt, eine Informationsfreiheitssatzung zu verabschieden, die über die ungenügenden Regelungen des HDSIG hinausgehen.

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