Stellungnahme zum Entwurf der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main für eine kommunale Informationsfreiheitssatzung im Tätigkeitsbericht des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsbeauftragten für 2020

Transparenz/ Juni 1, 2021/ alle Beiträge, Hessische Landespolitik, Hessischer Datenschutz, Informationsfreiheit / Transparenz/ 0Kommentare

Der Tätigkeitsbericht des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit für 2020 wurde am 01.06.2021 veröffentlicht. Inhaltlich verantwortet wird wird er noch vom früheren Datenschutzbeauftragten Prof. Dr. M. Ronellenfitsch.

Im zweiten Teil des Berichts “Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit” nimmt Herr Ronellenfitsch unter Ziffer 4. “Kommunale Informationsfreiheitssatzungen ohne Anwendung des HDSIG” ab S. 259 zum Entwurf für eine kommunale Informationsfreiheitssatzung Stellung, der von der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main erarbeitet wurde:

  • Mit vielen Worten erläutert Herr Ronellenfitsch, warum er sich „mit ihrem Satzungsentwurf nicht befassen werde“.
  • Zu der bisher äußerst geringen Inanspruchnahme der gesetzlichen Möglichkeit, mit kommunalen Satzungen Informationsfreiheitsrechte zu stärken und die Transparenz kommunalen Handelns und Entscheidens zu erhöhen, bezieht Herr Ronellenfitsch lediglich lapidar Position, wenn er feststellt: „Für den Weg, durch ausdrückliche Satzungsbestimmung das hessische Informationsfreiheitsrecht auf kommunaler Ebene einzuführen, haben sich mittlerweile einige Kommunen entschieden (z. B. die Landkreise Marburg- Biedenkopf, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau sowie die Städte Kassel und Neu-Isenburg), wenn auch die große Mehrheit der Kommunen es offenbar vorzieht, Bürgeranfragen ohne Bindung an die gesetzlichen Vorgaben im Sinne der §§ 80 ff. HDSIG zu bearbeiten.“

Eine von der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main erstellte Übersicht über kommunale Informationsfreiheitssatzungen in Hessen finden Sie hier.

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