Eine Informationsfreiheitssatzung für Darmstadt fordern SPD und Linke in einem gemeinsamen Antrag

Transparenz/ Februar 2, 2021/ alle Beiträge, Digitalstadt Darmstadt, Informationsfreiheit / Transparenz/ 0Kommentare

Am 10.11.2020 stellten die Fraktionen von SPD und Linken in der Darmstädter Stadtverordnetenversammlung den Antrag, dass der Magistrat der Stadt Darmstadt beauftragt wird, „der Stadtverordnetenversammlung bis Ende 2021 den Entwurf einer kommunalen Informationsfreiheitssatzung vorzulegen.“ Dieser Antrag wird am 04.02.2021 im Haupt und Finanzausschuss behandelt (TOP 30) und voraussichtlich in der Woche danach in der Stadtverordnetenversammlung.

Beantragt wird von den beiden Fraktionen, dass folgende Eckpunkte in eine Satzung aufzunehmen sind:

  • Gegenstand der Satzung sind Informationen in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Stadt einschließlich der Eigenbetriebe sowie der Unternehmen, die der Stadt zu mehr als 50% gehören. Auszunehmen sind personenbezogene Daten, Verschlusssachen sowie Geschäfts-, Berufs- und Amtsgeheimnisse.
  • Der Informationszugang ist für jede natürliche oder juristische Person zu gewährleisten.
  • Der Antrag kann während der Öffnungszeiten direkt bei der auskunftspflichtigen Stelle, beim Bürgeramt der Stadt Darmstadt oder in den Bürgerbüros der Stadtteile gestellt werden.
  • Die Art des Informationszugangs (schriftliche Auskunft, Akteneinsicht oder Bereitstellung digitaler Informationsträger) erfolgt nach billigem Ermessen durch die Verwaltung. Berechtigte Wünsche des oder der Auskunftsberechtigten sind dabei zu berücksichtigen.
  • Die Antragstellerin oder der Antragsteller ist von der auskunftspflichtigen Stelle bezüglich der klaren Bezeichnung der gewünschten Informationen sowie möglicher Ablehnungsgründe des Antrags zu beraten.
  • Die Beantwortung der Anfrage hat innerhalb von einem Monat zu erfolgen. Ist die genannte Frist wegen der Art oder des Umfangs der Anfrage nicht einzuhalten, so ist dem Antragsteller ein begründeter Zwischenbescheid zu erteilen. Für die schriftlich zu begründende Ablehnung eines Antrags gilt die gleiche Frist.
  • Die Stadt benennt eine Informationsfreiheitsbeauftragte oder einen Informationsfreiheitsbeauftragten, die oder der bei Unstimmigkeiten zwischen antragstellender Person und auskunftspflichtiger Stelle angerufen werden kann. Auf diese Möglichkeit ist bei der Antragsstellung hinzuweisen.
  • Die antragstellende Person hat entsprechend §88 (1) des HDSIG die tatsächlich entstehenden angemessenen Kosten zu tragen. Die Kosten dürfen nicht von der Geltendmachung des Informationsanspruchs abhalten.“

Dass die in Darmstadt regierende Mehrheit von Grünen und CDU dem Antrag der beiden Oppositionsfraktionen zustimmen wird ist mehr als ungewiss. Darmstadt Oberbürgermeister Jochen Partsch (Grüne) hat am 24.06.2020 in einem Brief an die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main erklärt: „Aus Sicht des Magistrats hat eine Informationsfreiheitssatzung für die Wissenschaftsstadt Darmstadt derzeit nicht obere Priorität“. Die Begründung dafür: „die von der Stadt ermöglichte umfangreiche Bürgerbeteiligung… Diese Beteiligung eröffnet… für alle Darmstädterinnen und Darmstädter Möglichkeiten, weitaus qualifiziertere Informationen zu ihren Belangen zu erhalten, als es nach einer Satzung nach dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) gegeben wäre…“

Aus Sicht der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main können die in Darmstadt vorhandenen Möglichkeiten der Bürger*innen-Beteiligung eine kommunale Informationsfreiheitssatzung nicht ersetzen. Die Gruppe hat bereits Ende 2019 eine MustersatzungInformationsfreiheit für Städte und Gemeinden“ erarbeitet und n ge hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, den kommunalen Spitzenverbänden in Hessen und den Oberbürgermeistern der südhessischen Großstädte zur Kennnis gegeben.


Die der kreisfreien Stadt Darmstadt benachbarten Landkreise Darmstadt-Dieburg und Groß-Gerau verfügen über kommunale Informationsfreiheitssatzungen, die aber – gemessen an den Erfordernissen einer modernen bürger+innen-nahen Verwaltung – erhebliche Mängel aufweisen.

Eine Übersicht über bestehende kommunale Informationsfreiheitssatzungen in Hessen ist hier zu finden.

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