„Wenn ich keine Daten über dich finde, bist du nicht kreditwürdig“ – Landesdatenschützer in Baden-Württemberg verwarnt Wirtschaftsauskunftei

Datenschutzrheinmain/ Juni 8, 2020/ alle Beiträge, Verbraucherdatenschutz/ 1Kommentare

In einer Presseerklärung vom 08.06.2020 teilt der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) Baden-Württemberg mit: All diejenigen, die schon mal einen Kredit beantragt haben, kennen das Verfahren: Kreditgeber erkundigen sich bei Wirtschaftsauskunfteien danach, ob ein Unternehmen oder eine Privatperson den beantragten Kredit voraussichtlich auch zurückzahlen wird. Hierzu werten Wirtschaftsauskunfteien alle Daten aus, die sie über ein Unternehmen oder eine Privatperson erlangen können, und berechnen Wahrscheinlichkeiten, sog. Scorewerte, zu deren Kreditwürdigkeit. Welche Regeln und Variablen den Berechnungen und damit den abschließenden Bewertungen zugrunde liegen, ist ein streng gehütetes Geschäftsgeheimnis… Aufgrund zahlreicher Beschwerden prüfte der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) Baden-Württemberg die Datenerhebung und -auswertung von Wirtschaftsauskunfteien sowie die daraus resultierenden Berechnungsverfahren für Bonitätsbeurteilungen. Hierbei stellten wir fest, dass Bonitätsbeurteilungen nicht immer anhand konkret vorliegender Daten des jeweiligen Unternehmens vorgenommen wurden, sondern gerade nicht vorliegende Informationen dazu führten, dass der empfohlene Kreditrahmen niedrig eingestuft wurde. Das heißt: Hatte die Wirtschaftsauskunftei keine Kenntnis über Unternehmens- oder Finanzzahlen, wurde eine nur eingeschränkt positive Bewertung an anfragende Dritte weitergegeben… Der LfDI stellt hierzu klar, dass eine Bewertung der Kreditwürdigkeit nur rechtmäßig ist, wenn diese Bewertung auf einer ausreichenden und zutreffenden Tatsachengrundlage beruht. Ein Scorewert, der hauptsächlich auf Wahrscheinlichkeitswerten basiert, d. h. für dessen Ermittlung die Daten ‚ähnlicher‘ Unternehmen und Personen als Grundlage dienen, da keine Daten zu dem konkreten Unternehmen vorliegen, ist schlicht unzulässig…“

1 Kommentar

  1. Wirtschaftsminister: Landesdatenschützer sollen Kontrolle über Firmen verlieren

    Die Wirtschaftsminister diskutieren darüber, ob sie den Datenschutzbehörden der Länder die Aufsicht über Unternehmen entziehen.
    Ein Bericht von Christiane Schulzki-Haddouti veröffentlicht am
    3. Juni 2020, 15:00 Uhr
    https://www.golem.de/news/wirtschaftsminister-landesdatenschuetzer-sollen-kontrolle-ueber-firmen-verlieren-2006-148872.html

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