Wiesbaden: Informationsfreiheitssatzung jetzt!

Transparenz/ September 11, 2020/ alle Beiträge, Hessische Landespolitik, Informationsfreiheit / Transparenz/ 0Kommentare

Ein Antrag der Fraktion Linke & Piraten in der Wiesbadener Stadtverordnetenversammlung wurde am 08.09.2020 vom Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Netzpolitik mehrheitlich angenommen. Darin wird der Magistrat der Stadt Wiesbaden aufgefordert,

  1. als weiteren Referenten die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main anzufragen. Sie hat einen Entwurf für eine Informationsfreiheitssatzung erarbeitet (…), der vom Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit geprüft wurde und dem Hessischen Städtetag seit Februar 2020 vorliegt.
  2. den Referenten folgende Zielrichtung, Themen und Fragen zu übermitteln:
  • a)Erfahrungsberichte aus anderen Kommunen
  • b)Anforderungen an ein Transparenzregister
  • c)Informationszugang durch Auskunft, Akteneinsicht, Datenträger
  • d)Einhaltung des Trennungsprinzips
  • e)Aufgaben einer/s kommunalen Informationsfreiheitsbeauftragten
  • f)Verwaltungsinterne Kosten und angemessene Gebühren“

Diesem aktuellen Beschluss in Sachen Informationsfreiheit für Wiesbaden voraus ging ein Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses der Wiesbadener Stadtverordnetenversammlung vom13.06.2018 (!) zu zu einem Antrag von SPD und Grünen, mit dem der Magistrat aufgefordert wurde,

  • a) zu prüfen wie eine Satzung zur kommunalen Anwendbarkeit des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes rechtssicher formuliert sein müsste, um zu gewährleisten, dass das HDISG möglichst weitgehend auch für kommunale Behörden und Einrichtungen Anwendung findet.
  • b) der Stadtverordnetenversammlung einen Satzungsentwurf zur Beschlussfassung / weiteren Beratung vorzulegen…“

Mit Schreiben des Wiesbadener Bürgermeisters vom 13.11.2019 wurden die Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung gebeten, Zielrichtung, Themen und Fragen für die Vorbereitung der Referenten zu benennen.


Hessen ist das einzige Bundesland, in dem die kommunalen Gebietskörperschaften (Gemeinden, Städte, Landkreise, kommunale Zweckverbände etc.) aus dem Geltungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes ausgenommen sind (§ 81 Abs. 1 Ziff. 7 HDSIG). Und die meisten kommunalen Gebietskörperschaften in Hessen fassen das Thema Informationsfreiheit lediglich zögerlich und mit spitzen Fingern an.

  • Eine Übersicht über bestehende kommunale Informationsfreiheitssatzungen in Hessen finden Sie hier.
  • In Offenbach wurde der Magistrat am 18.06.2020 von der Stadtverordnetenversammlung aufgefordert, bis spätesten 31.03.2021 eine Informationsfreiheitssatzung für Offenbach bis spätesten 31.03.2021 vorzulegen.
  • In Frankfurt hat der Oberbürgermeister eine persönlich „Transparenz-Offensive“ verkündet. Dies wurde von der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main zum Anlass genommen, Peter Feldmann (SPD) aufzufordern, Ihre Transparenz-Offensive in eigener Sache zu ergänzen mit dem Anstoß, eine kommunale Transparenz- und Informationsfreiheitssatzung für die Stadt Frankfurt zu schaffen… Werben Sie bitte im Kreis Ihrer Magistratskolleg*innen, in der Stadtverordnetenversammlung und in Ihrer Partei dafür, dass eine kommunale Transparenz- und Informationsfreiheitssatzung noch vor der Kommunalwahl im März 2021 beschlossen wird. Sie würden damit – neben ihrer höchstpersönlichen Transparenz-Offensive – einen weiteren wichtigen Beitrag zur Demokratisierung unseres städtischen Gemeinwesens leisten.“

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