Datenschutz für Mieter*innen: Keine Fotos von vermieteten Wohnräumen in Immobilienanzeigen

WS/ Juli 24, 2022/ alle Beiträge, Datenschutz im Mietrecht, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Viele Mieter*innen sind überrascht und verärgert, wenn Fotos ihrer eingerichteten Wohnung im Internet auf Immobilienportalen oder in Exposés von Maklerunternehmen veröffentlicht werden. Auf den Fotos sind teilweise auch persönliche Gegenstände und Familienfotos oder Personenporträts zu sehen. Auch Personen, deren Immobilie an das zu verkaufende oder vermietende Objekt angrenzt, haben häufig Grund zur Beschwerde, weil auf den veröffentlichten Bildern Menschen oder deren persönliche Wertgegenstände wie hochwertige Kunstskulpturen oder Fahrzeuge – teilweise mit erkennbarem Kfz-Kennzeichen – zu sehen sind.

Die Veröffentlichung von Fotos oder 360-Grad-Rundumsichten von vermieteten Wohnräumen im Internet auf Immobilienportalen oder Webseiten von Wohnungs- und Makler*innenunternehmen bei Verkauf oder Neuvermietung führt lt. Tätigkeitsbericht der Landesdatenschutzbeauftragten (LDI) für NRW für 2021 (dort S. 84/85) immer wieder zu Beschwerden von betroffenen Mieter*innen.

Die LDI NRW weist darauf hin, dass bei Fotos oder 360-Grad-Rundumsichten von vermieteten Immobilien, die zur Vermarktung im Internet oder in Exposés verwendet werden sollen, ein Personenbezug unterbleiben muss. Zumindest sind personenbezogene Details zu verpixeln.

Im Falle einer Nichtbeachtung sollte Beschwerde beim der/dem jeweiligen Landesdatenschutzbeauftragten eingelegt werden. Eine Übersicht über die Kontaktdaten aller Landesdatenschutzbeauftragten ist hier zu finden.

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