Polizeiliche Videoüberwachung des Luisenplatzes in Darmstadt und das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit

CCTV-NeinDanke/ März 10, 2021/ alle Beiträge, Hessischer Datenschutz, Polizei und Geheimdienste (BRD), Videoüberwachung, Videoüberwachung in der Region/ 0Kommentare

Gemeinsam mit anderen gesellschaftlichen Gruppen hat die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main den Beschluss des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung zur Videoüberwachung des Luisenplatzes in Darmstadt wiederholt kritisiert und abgelehnt

Am 09.03.2021 hat ein Anwohner des Luisenplatzes den Beginn der Bauarbeiten für die Kameramasten bemerkt und der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main erste Fotos zur Verfügung gestellt.

Weiter ungeklärt: Wird das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit bei der polizeilichen Videoüberwachung des Luisenplatzes in Darmstadt sichergestellt?

Vor dem Hintergrund von zwei Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) aus dem März 2020 (Aktenzeichen: 15 B 332/20 und 15 A 1139/19) war diese Frage Ende Januar 2021 Anlass für zwei inhaltlich identische Schreiben der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main an Rafael Reiser (CDU), Bürgermeister und Ordnungsdezernent der Stadt Darmstadt, und an Bernhard Lammel, Polizeipräsident für Südhessen. Darin fordert die Gruppe von den beiden genannten Adressaten, den Schutz des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit auch auf dem Luisenplatz in Darmstadt wirksam sicher zu stellen.

Das OVG NRW hat in den beiden genannten Entscheidungen – die die Polizeipräsidien Köln und Dortmund betrafen – im Kern entschieden: Die Kamerapräsenz stellt einen Eingriff in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit aus Art. 8 Grundgesetz dar. Sie ist grundsätzlich geeignet, einschüchternd oder abschreckend auf die Versammlungsteilnehmer*innen zu wirken. Dafür ist unerheblich, dass die Polizei die Kameras für die Dauer der Versammlung abschaltet. Dies ist nicht hinreichend verlässlich erkennbar. Eine für alle Versammlungsteilnehmer*innen sichtbare Abdeckung der Kameras für die Zeitdauer der Versammlung sei zwingend geboten und den Behörden zumutbar.

Der Darmstädter Bürgermeister Reiser hat am 06.02.2021 geantwortet: “Während Versammlungen auf dem Luisenplatz stattfinden, wird die  Überwachung des Luisenplatzes durch die Videoüberwachung unterbrochen.  Eine datenschutzrechtliche Gefährdung der Belange von  Versammlungsteilnehmenden ist daher nicht zu besorgen.”

Diese Auskunft erschien der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main unzureichend; sie hat sich daher an den Hessischen Datenschutzbeauftragten gewandt und von dort am 08.03.2021 folgende Stellungnahme erhalten: “Der Sichtweise aus der Rechtsprechung, welche fordert, dass eine  kriminalpräventive Videoüberwachung bzw. die Kameras während Versammlungen für die Versammlungsteilnehmer/innen sichtbar abgeschaltet  sein müssen, schließe ich mich an. Daher wurde die Stadt Darmstadt von  mir schon frühzeitig auf diese Problematik hingewiesen, weiterhin auch  darauf, dass die Anbieter von Videoüberwachungsanlagen zwischenzeitlich  technische Möglichkeiten anbieten, um diesem Erfordernis gerecht zu  werden.”

Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hat sich am 10.03.2021 in einem erneuten Schreiben an die Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung in Darmstadt gewandt, auf die Stellungnahme des Hesssischen Datenschutzbeauftragten hingewiesen und erklärt: Ob diese Stellungnahme bei der Beschaffung der Kameratechnik beachtet wurde, entzieht sich unserer Kenntnis. Auf den Fotos, die uns von einem Anwohner zur Verfügung gestellt wurden, lässt sich die leider nicht überprüfen. Wir würden uns freuen, wenn Sie in dieser Sache beim Magistrat der Stadt Darmstadt nachfragen würden. Gerne sind wir auch zum Gespräch mit Ihnen bereit, auch zu anderen datenschutzrechtlichen Fragestellungen.“

 

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