Wozu benötigt die Oper Frankfurt beim online-Ticketkauf die Geburtsdaten Ihrer Besucher*innen?

Datenschutzrheinmain/ Januar 29, 2020/ alle Beiträge, EU-Datenschutz, Regionales/ 0Kommentare

Diese Frage stellt sich ein Frankfurter Bürger, der über das Online-Portal der Oper Frankfurt Anfang Januar vier Eintrittskarten für ein Konzert im Bockenheimer Depot der Oper Frankfurt gebucht und bezahlt hat. Dieser Bürger hat an die Oper Frankfurt eine datenschutzrechtliche Anfrage / Beschwerde gerichtet, die er der Redaktion dieser Homepage zur anonymisierten Veröffentlichung zur Verfügung gestellt hat. Wir geben Sie nachstehend in gekürzter Fassung wieder:

„… Schon bei der Bestellung fiel mir unangenehm auf, dass ich für die vier Karten nicht nur Namen und Vornamen der Karteninhaber*innen angeben musste sondern dass auch das jeweilige Geburtsdatum als Pflichtangabe einzutragen ist. Da für mich zum damaligen Zeitpunkt nicht erkennbar war, wozu die Angabe des Geburtsdatums zwingend erforderlich ist, habe ich notgedrungen die Echtdaten der vier Karteninhaber*innen auch beim Geburtsdatum eingegeben.


Quelle: Oper Frankfurt – Online-Ticketverkauf


Um so erstaunter war ich, als ich nach Ausdruck der vier Eintrittskarten feststellen musste:

  1. Auf allen vier Karten war ich mit Namen und Adresse als Kartenbesteller vermerkt. So weit aus meiner Sicht in Ordnung.
  2. Aber auf welcher Rechtsgrundlage (Vertrag mit dem RMV?) wurden diese Karten noch weiter personalisiert, indem auf den Eintrittskarten im Abschnitt RMV Kombi-Ticket Vor- und Familienname der jeweiligen Karteninhaber*innen ausgedruckt war?
  3. Und wozu und auf welcher Rechtsgrundlage benötigen Sie das Geburtsdatum der Besucher*innen Ihrer Vorstellungen? Es ist auf den Eintrittskarten nicht vermerkt.

Ich bitte um eine detaillierte Begründung zu den vorstehenden Punkten 2 und 3.

Sollten die Angaben zu Namen, Vornamen und Geburtsdatum aller Karteninhaber*innen aus vertragsrechtlichen Verpflichtungen von Ihnen gegenüber Dritten erhoben werden, bitte ich ergänzend um Benennung dieser Verpflichtungen und um Überlassung einer Kopie dieser Unterlagen. Sollten diese Unterlagen geschützte personenbezogene Daten enthalten, bin ich selbstverständlich mit entsprechenden Schwärzungen einverstanden…

Ergänzend beantrage ich Auskunft über meine bei Ihnen gespeicherten Daten, gemäß Art. 15 der EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

  • Bitte stellen Sie mir auch eine Kopie der über mich gespeicherten Daten zur Verfügung, wie in Art. 15 Abs. 3 DSGVO vorgesehen.
  • Bitte informieren Sie mich auch über die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden (Art. 15 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO) und
  • die von Ihnen beabsichtigte Speicherdauer der o. g. und weiterer Daten, die sie von mir erhoben haben (Art. 15 Abs. 1 Buchstabe d DSGVO).

Für Ihre geschätzte Antwort habe ich mir den 15.02.2020 vorgemerkt. Sollte mir bis dahin von Ihnen keine Stellungnahme vorliegen, werde ich diese Mail samt Anlagen an den Hessischen Datenschutzbeauftragten zur Prüfung weiterleiten…“

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