Videoüberwachungsanlagen der Polizei bei Kundgebungen und Demonstrationen zum Schutz des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit sichtbar deaktivieren

CCTV-NeinDanke/ Juni 15, 2020/ alle Beiträge, Polizei und Geheimdienste (BRD), Videoüberwachung, Videoüberwachung in der Region/ 0Kommentare

Dazu hat die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main den Frankfurter Polizeipräsidenten Gerhard Bereswill in einem Schreiben vom 08.06.2020 aufgefordert.

Die Polizei betreibt in Frankfurt an mehreren Standorten in der Innenstadt Videoüberwachungsanlagen:

Hinzu kommen werden nach Beschlüssen von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung die Hauptwache und die Taunusstraße im Bahnhofsviertel.

Drei dieser Standorte werden regelmäßig für politische Kundgebungen und Demonstrationen benutzt: Die Konstablerwache, der Hauptbahnhofsvorplatz („Kaisersack“) und die Hauptwache.

Nachdem die Polizei in Köln – erzwungen durch eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW – während Kundgebungen und Demonstrationen ihre Überwachungskameras abschalten muss, hat die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main am 08.06.2020 den Frankfurter Polizeipräsidenten Gerhard Bereswill in einem Brief (DATEI) aufgefordert, dies auch in Frankfurt sicher zu stellen: Warum nur in Köln? Warum nicht auch in Frankfurt? Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gilt auch hier. Die Polizei überwacht derzeit mit Videokameras mehrere Plätze in Frankfurt, die bei Demonstrationen und Kundgebungen gern genutzt werden. Das sind z. B. die Konstablerwache und der “Kaisersack“ am Hauptbahnhof. Demnächst dann auch die  Hauptwache. Ungeachtet unserer grundsätzlichen Ablehnung von Videoüberwachung es öffentlichen Raums möchten wir Sie daher auffordern, dem Beispiel aus Köln zu folgen und auch in Frankfurt an allen Straßen und Plätzen, die von stationären Polizeikameras überwacht werden, vergleichbare Hinweisschilder anzubringen.

Mit diesen Hinweisschildern macht die Polizei in Köln deutlich, dass ihre Kameras bei Kundgebungen und Demonstrationen abgeschaltet sind.

Eine Stellungnahme des Frankfurter Polizeipräsidenten zu diesem Thema ist der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main noch nicht bekannt.

Dass die juristische Auseinandersetzung um polizeiliche Überwachungskameras in Köln keine „Eintagsfliege“ ist wird in einer weiteren Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 11.03.2020 (Aktenzeichen: 15 A 1139/19) deutlich. Mit dieser wurde der Polizei in Dortmund ins Stammbuch geschrieben: „… ist die Anfertigung von Übersichtsaufzeichnungen von einer Versammlung mit Foto- und/oder Videotechnik nach dem heutigen Stand der Technik für die Aufgezeichneten immer ein Grundrechtseingriff, weil die Einzelpersonen auch in Übersichtsaufzeichnungen in der Regel individualisierbar mit erfasst sind. Sie können, ohne dass technisch weitere Bearbeitungsschritte erforderlich sind, durch schlichte Fokussierung erkennbar gemacht werden, so dass einzelne Personen identifizierbar sind… Die polizeiliche Erstellung von Übersichtsaufzeichnungen führt daher zu gewichtigen Nachteilen. Sie begründet für Teilnehmer an einer Versammlung das Bewusstsein, dass ihre Teilnahme und die Form ihrer Beiträge unabhängig von einem zu verantwortenden Anlass festgehalten werden können und die so gewonnenen Daten über die konkrete Versammlung hinaus verfügbar bleiben. Dabei handelt es sich überdies um sensible Daten…

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