Kritik am Scheitern des Whistleblowing-Gesetzes…

Datenschutzrheinmain/ April 30, 2021/ alle Beiträge, Informationsfreiheit / Transparenz/ 0Kommentare

üben das Whistleblower-Netzwerk, Transparency Deutschland und die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) in einer gemeinsamen Stellungnahme vom 29.04.2021. Sie kritisieren das Scheitern des Whistleblowing-Gesetzes in der Großen Koalition und fordern eine umfassende Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgeber*innen.

Das Bundesjustizministerium hatte dazu einen Entwurf vorgelegt, den die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag aber abgelehnt hat, weil er über die EU-Vorgaben hinausgeht.

In der Stellungnahme der drei Organisationen wird festgestellt: Damit wird die Chance vertan, noch in dieser Legislaturperiode einen umfassenden Schutz für Whistleblower*innen gesetzlich zu verankern.“

Für ein Whistleblowing-Gesetz, das seinen Namen verdienst, gehört nach Ansicht der drei Organisationen u. a.:

  • Klare Regeln statt fragmentierter Anwendungsbereich: Das Whistleblowing-Gesetz muss auf jeden Fall Meldungen von Straftaten schützen. Darüber hinaus müssen aber ebenso Hinweise auf sonstiges Fehlverhalten, dessen Aufdeckung im öffentlichen Interesse liegt, aufgenommen werden. Die Missstände in der Pflege und der Cum-Ex- Skandal haben gezeigt, dass nicht jedes ADJEKTIV? Fehlverhalten eine Straftat ist.
  • Wahrung der Meinungsäußerungs- und Pressefreiheit – auch bei Geschäftsgeheimnissen: Erst dank medialer Berichterstattung wurden in den bekannten Whistleblowing-Fällen Täter*innen zur Rechenschaft gezogen und politische Konsequenzen konnten folgen. Diese öffentliche Auseinandersetzung darf nicht durch Strafandrohung verhindert werden.
  • Keine pauschale Ausnahme von Geheimakten: Die Sicherung durch Geheimhaltungsstufen in Behörden darf kein Grund sein, Informationen über Missstände unter Verschluss zu halten.
  • Ein Recht auf Anonymität: Größere Unternehmen sollten zur Einrichtung von anonymen Meldewegen verpflichtet werden. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass die Sorge vor Denunziationen vollkommen unberechtigt ist.
  • Ein Unterstützungsfond für Hinweisgeber*innen: Selbst ein guter gesetzlicher Rahmen kann in Einzelfällen Whistleblower*innen nicht vollumfassend vor erheblichen Nachteilen schützen. Für diese Menschen braucht es einen Fonds für Beratung und Unterstützung.“

Quelle: Veröffentlichung der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) vom 20.04.2021

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*
*