Kommunale Informationsfreiheitssatzung jetzt auch in Kronberg

Transparenz/ September 11, 2023/ alle Beiträge, Hessische Landespolitik, Informationsfreiheit / Transparenz/ 0Kommentare

Am 07.09.2023 war es endlich so weit: Der Stadtverordnetenversammlung in Kronberg (Hochtaunuskreis) lag ein von der Stadtverwaltung vorgelegter Entwurf für eine kommunale Informationsfreiheitssatzung zur Beschlussfassung vor. Ohne Gegenstimmen (bei drei Enthaltungen) stimmten die Stadtverordneten der Vorlage zu.

Dass es zu dieser Entscheidung kam, ist wesentlich auch der FDP-Fraktion in Krobberg zu verdanken. Sie hatte am 06.11.2022 einen Antrag zur Errichtung einer Informationsfreiheitssatzung eingebracht. Die Fraktion erklärte: „Die von der FDP für Kronberg vorgeschlagene Satzung (Anlage 1) stützt sich auf die Mustersatzung ‚Informationsfreiheit für Städte und Gemeinden in Hessen‘ nach einem Entwurf der Bürgerrechtsgruppe ‚dieDatenschützer Rhein Main‘ (Anlage 2).“

Die jetzt beschlossene Informationsfreiheitssatzung weicht mit ihren Regelungen deutlich von denen ab, die die FDP-Fraktion gefordert hatte. Sie stützt sich auf die §§ 80 – 89 des Hessischen Datenschutz – und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) und enthält damit auch alle Mängel, die das HDSIG prägen. Im Ranking der Bundesländer mit Informationsfreiheits- bzw. Transparenzgesetzen liegt Hessen weit abgeschlagen auf dem letzten Platz. Lediglich Bayern und Niedersachsen sind in der Bewertung noch hinter Hessen versammelt. Das stellen die Verfasser*innen des Transparenzrankings 2021 fest.

Gemessen an anderen in hessischen Städten und Gemeinden beschlossenen Satzungen hat die Informationsfreiheitssatzung der Stadt Kronberg allerdings zwei nicht unwesentliche Vorteile:

  • Sie begrenzt den Informationsfreiheitsanspruch nicht auf Einwohner*innen der Stadt Kronberg und
  • sie lässt auch pseudonymisierte bzw. anonymisierte Anfragen von Bürger*innen zu.

Zum Inkrafttreten der Satzung bedarf es in Kronberg noch der Veröffentlichung. Diese ist derzeit noch nicht erfolgt.


Um die Informationsfreiheit in hessischen Städten, Gemeinden und Landkreisen ist es insgesamt schlecht bestellt. Nur in sechs Landkreisen und 13 Städten und Gemeinden in Hessen gibt es derzeit kommunale Informationsfreiheitssatzungen. Eine Übersicht darüber finden Sie hier. Wenn Sie in diesem Beitrag auf die blau unterlegten Namen der genannten Gebietskörperschaft klicken, finden Sie die dort geltende Satzung im jeweiligen Wortlaut.

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