Berliner Datenschutzbeauftragte verhängt Bußgeld i. H. V. 195.407 € gegen Lieferservice Delivery Hero Germany wg. Verstößen gegen die DSGVO

Datenschutzrheinmain/ September 20, 2019/ alle Beiträge, EU-Datenschutz, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Im August 2019 hat die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bußgelder i. H. v. insgesamt 195.407 Euro gegen die Delivery Hero Germany GmbH erlassen. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Mit den Geldbußen ahndete die Berliner Datenschutzbeauftragte diverse datenschutzrechtliche Einzelverstöße des Unternehmens. Die Mehrzahl der Fälle betraf die Nichtachtung der Betroffenenrechte. Nach den Feststellungen der Berliner Datenschutzbeauftragten hatte die Delivery Hero Germany GmbH

  • in zehn Fällen Konten ehemaliger Kundinnen und Kunden nicht gelöscht, obwohl die Betroffenen jahrelang – in einem Fall sogar seit dem Jahr 2008 – nicht mehr auf der Lieferdienst-Plattform des Unternehmens aktiv gewesen waren.
  • Acht ehemalige Kunden hatten sich darüber hinaus über unerwünschte Werbe-E-Mails des Unternehmens beschwert.
  • Ein Geschädigter, der der Nutzung seiner Daten für Werbezwecke ausdrücklich widersprochen hatte, erhielt dennoch weitere 15 Werbe-E-Mails von dem Lieferdienst.
  • In weiteren fünf Fällen erteilte das Unternehmen gegenüber den beschwerdeführenden Personen die geforderten Selbstauskünfte nicht oder erst, nachdem die Berliner Datenschutzbeauftragte eingeschritten war.

In einer Pressemitteilung vom 19.09.2019 erklärt die Berliner Datenschutzbeauftragte: Die Betroffenenrechte der Datenschutz-Grundverordnung (Art. 12 – 20 DSGVO) bilden ein wichtiges Instrumentarium für jeden einzelnen Menschen bei der Durchsetzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung… Jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet, muss daher technisch-organisatorisch in der Lage sein, entsprechende Anträge der Betroffenen unverzüglich zu erfüllen.“

Die Delivery Hero Germany GmbH hatte gegenüber der Berliner Datenschutzbeauftragten einige der Verstöße mit technischen Fehlern bzw. Mitarbeiterversehen erklärt. Aufgrund der hohen Anzahl an wiederholten Verstößen war jedoch von grundsätzlichen, strukturellen Organisationsproblemen auszugehen. Trotz vielfacher Hinweise der Aufsichtsbehörde waren über einen langen Zeitraum keine ausreichenden Maßnahmen umgesetzt worden, die die pflichtgemäße Erfüllung der Rechte der Betroffenen sicherstellen konnten.

Zum 01.04.2019 wurden die Delivery Hero-Marken Lieferheld, Pizza.de und foodora vom niederländischen Konzern Takeway.com übernommen. Die dem Verfahren zugrundeliegenden Verstöße wurden allesamt vor dieser Übernahme begangen. Der neue Eigentümer hat die Bußgeldbescheide akzeptiert und keine Rechtsmittel eingelegt.

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