Telekommunikationsgesetz: Bundesinnenministerium will Identifizierungspflicht für Internetnutzer

Datenschutzrheinmain/ März 3, 2021/ alle Beiträge, Telekommunikations-Überwachung, Verbraucherdatenschutz/ 1Kommentare

Das Bundesinnenministerium (BMI) will bei den Verhandlungen zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) noch Änderungen mit weitreichenden Folgen für alle Internetnutzerinnen durchsetzen: Nach dem Willen des BMI sollen sich die Bürgerinnen und Bürger künftig identifizieren müssen, wenn sie weiterhin online über Messengerdienste, Audio-, Videochats oder auch per E-Mail kommunizieren möchten. Egal, ob WhatsApp, Zoom, Facetime, iMessage, E-Mail oder Skype: Überall sollen künftig verifizierte Datensätze jedes Nutzers liegen. Dem BMI geht es um alle “nummerunabhängigen interpersonellen TK-Dienste”.

Konkret will das BMI, dass die Bürgerinnen und Bürger ihren Namen, die Anschrift sowie ihr Geburtsdatum zwingend bei den Anbietern hinterlegen, die diese Angaben (z.B. mit Personalausweis oder Ident-Diensten) verifizieren müssen.

Das meldet Posteo, ein unabhängiger deutscher E-Mailanbieter, am 02.03.2021 und teilt mit: Uns liegt ein entsprechendes Papier aus dem BMI seit letzter Woche vor. Heute wurde uns aus gut informierten Kreisen noch einmal bestätigt, dass die Identifizierungspflicht weiterhin nicht vom Tisch ist. Eine frühere Version des Papiers hatte sogar eine Entschlüsselungspflicht für die Anbieter enthalten – diese scheint nun entfallen. Wir haben uns jetzt für die Veröffentlichung des Papiers… entschieden, um eine öffentliche Debatte zu ermöglichen. Uns wurde berichtet, dass das BMI versucht, möglichst viele der insgesamt 15 im Papier enthaltenen Punkte auf den letzten Metern noch ins Gesetz zu bekommen.“ Ergänzend erklärt Posteo dazu: Wenn Sie das Dokument lesen, beachten Sie bitte, dass es sich bisher nur um ein Forderungspapier aus dem Bundesinnenministerium handelt. Die dort enthaltenen Ausführungen und Begründungen geben daher ausschliesslich die Ansichten des BMI wieder – und entsprechen nicht zwingend Tatsachen. Es ist derzeit auch völlig unklar, welche oder ob wesentliche Teile des Papiers in den Gesetzentwurf gelangen werden.“

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