Am 3. Mai – Tag der Pressefreiheit – darf Julian Assange nicht vergessen werden

Datenschutzrheinmain/ Mai 2, 2023/ alle Beiträge/ 0Kommentare

Der 3. Mai ist der Tag der Pressefreiheit. Ein Tag, an dem an die grundlegende Bedeutung der freien Berichterstattung für die Demokratie erinnert wird und werden sollte. An diesem Tag sollten wir nicht über den Fall Assange schweigen.

Mit der Anklage gegen den australischen Journalisten und Gründer von WikiLeaks ist nicht nur Assange selbst, sondern auch der internationale investigative Journalismus bedroht. Es ist das erste Mal in der Geschichte, dass ein Journalist, der kein US-Amerikaner ist, nach dem Espionage Act angeklagt wird. Ihm droht die Auslieferung an die USA und eine lebenslange Haftstrafe für Veröffentlichungen, die in Zusammenarbeit mit großen Medien erfolgten, um Kriegsverbrechen und Folter aufzudecken. Ein Präzedenzfall, der im Interesse von Pressefreiheit, Demokratie und Menschenrechten verhindert werden muss.

Quelle von Text und Foto: Internationale Presseagentur Pressenza (Lizenz: Creative Commons 4.0) 


Die internationale Presseagentur Pressenza veröffentlicht hier regelmäßig Nachrichten zu Julian Assange und den Aktivitäten zu seiner Unterstützung.

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