Nach den Urteilen des EuGH: Offener Brief an EU-Kommission mit der Forderung „Keine Vorratsdatenspeicherung in der EU!“

Datenschutzrheinmain/ Oktober 6, 2020/ alle Beiträge, EU-Datenschutz, Vorratsdatenspeicherung/ 0Kommentare

Gemeinsam mit mehr als 40 anderen Nichtregierungsorganisationen aus Deutschland, Großbritannien, Portugal, Rumänien, Slowenien, Schweden, Irland, Finnland, Norwegen, Österreich, Italien, Griechenland, Dänemark, den Niederlanden, Spanien und imit nternationalen Verbänden fordert die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main in einem offenen Brief unter anderem ein EU-weites Verbot von anlassloser Telekommunikations-Überwachung.

Der Anlass: Am 06.10.2020 hat der EU-Gerichtshof Entscheidungen zur Vorratsdatenspeicherung in Frankreich, Großbritannien und Belgien veröffentlicht. Diese Entscheidungen zu insgesamt vier Rechtsstreitigkeiten gelten als richtungweisend für die gesamte EU. Die EU-Kommission und Regierungen von EU-Mitgliedsländern, darunter auch Deutschland, hatten schon im Vorfeld angekündigt, was sie sich von dem Urteil erhoffen: Neue Mittel und Wege, um die Verbindungsdaten von Telefon und Internet aller EU-Bürger*innen ohne Anlass möglichst lückenlos zu speichern.

Im offenen Brief (hier im Wortlaut nachlesbar) wird vor diesen Plänen gewarnt. Die unterzeichnenden Organisatonen fordern u. a.:

  • Das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, gegen das wir bereits 2016 Verfassungsbeschwerde eingelegt haben, darf kein Vorbild für die EU und andere Länder werden.
  • Die Kommission soll Verfahren gegen EU-Mitgliedsländer anstrengen, die mit ihren Gesetzen und Praktiken Kommunikationsdaten auf Vorrat speichern.
  • Die Unterzeichnenden des Briefs fordern die Kommission auf, an einem EU-weiten Verbot von genereller und anlassloser Vorratsdatenspeicherung zu arbeiten.
  • Die Kommission soll keine weiteren Pläne zur Wiedereinführung von Vorratsdatenspeicherung verfolgen.

Aus Deutschland haben u. a. folgende Organisationen den Offenen Brief unterzeichnet: Chaos Computer Club e.V., Datenschutzraum e.V., Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V., dieDatenschützer Rhein Main, Die Neue Richtervereinigung e.V., Digitalcourage e.V., Digitale Gesellschaft, eco – Verband der Internetwirtschaft e.V., Freifunk Hamburg, Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FifF) e.V., Komitee für Grundrechte und Demokratie, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V. und Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ) e.V.. Die Liste aller unterzeichnenden Organisationen ist hier veröffentlicht.


Die österreichische Bürgerrechtsorganisation epicenter.works hat die Entscheidungen des EuGH wie folgt bewertet:

epicenter.works (früher AK Vorrat Österreich) setzt sich für Grund-, Menschen- und Freiheitsrechte sowie die Wahrung der informationellen Selbstbestimmung ein.


Die bayrische Landesregierung hat den zweischneidigen Charakter der aktuellen Entscheidungen des EuGH erkannt und hat mit Stellungnahmen des Innenministers und des Justizministers die Richtung vorgegeben, wie „Sicherheits-“behörden und -politiker versuchen werden, Honig aus den Entscheidungen des EuGH zu saugen.

 

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