Auch in Mecklenburg-Vorpommern: Verfassungsbeschwerde gegen Lauschangriff, Staatstrojaner, heimliche Wohnungsdurchsuchungen

Datenschutzrheinmain/ Juni 4, 2021/ alle Beiträge, Polizei und Geheimdienste (BRD), Telekommunikations-Überwachung/ 0Kommentare

Das Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG) erteilt der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern seit 2020 zahlreiche neue Überwachungsbefugnisse, die tief in die Grundrechte der Bürger*innen eingreifen. Zusammen mit dem Bündnis „SOGenannte Sicherheit“ hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V. (GFF) Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingelegt. Zu den Kläger*innen gehören eine Aktivist*in, eine Rechtsanwältin, ein Journalist und zwei aktive Fußballfans.

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich unter anderem gegen längerfristige Observationen durch Polizeibeamt*innen, den Einsatz verdeckter Ermittler*innen, Abhörmaßnahmen in und außerhalb der Wohnung, den Einsatz von Staatstrojanern und gezielte polizeiliche Kontrollen. All diese Maßnahmen sollen schon im Vorfeld einer konkreten Gefahr zulässig sein. Damit kann praktisch jede Person umfassend überwacht werden, wenn die Polizei der Auffassung ist, sie könnte eines Tages „gefährlich“ werden. Derartige Überwachungsmaßnahmen greifen intensiv in die Grundrechte der betroffenen Personen ein und sind daher grundsätzlich nur erlaubt, wenn der Polizei stichhaltige Beweise dafür vorliegen, dass aktuell eine „konkrete Gefahr“ besteht. Dies hat das Bundesverfassungsgericht bereits in seinem Urteil zum BKA-Gesetz klargestellt. Auch das Abhören von Wohnungen soll nach dem neuen Gesetz im Vorfeld einer konkreten Gefahr zulässig sein, obwohl das Grundgesetz vorsieht, dass bei solchen Abhörmaßnahmen sogar eine „dringende Gefahr“ vorliegen muss (Art. 13 Abs. 4 GG).

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich auch gegen den Einsatz von Staatstrojanern, also staatlicher Späh-Software, auf Smartphones und Computer. Staatstrojaner ermöglichen es der Polizei, Computer auszulesen und verschlüsselte Komunikation, etwa aus Messenger-Chats, mitzulesen (Online-Durchsuchung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung). Staatstrojaner greifen tief in die Privatsphäre ein, weil sie Einblicke in eine Vielzahl von hochsensiblen Informationen erlauben. Nicht nur die Staatstrojaner selbst, sondern auch die Art, wie sie installiert werden sollen, ist grundrechtlich problematisch: Das Gesetz erlaubt es der Polizei, Sicherheitslücken auszunutzen, statt sie an die Hersteller*innen zu melden. Das schwächt die IT-Sicherheit aller Bürger*innen. Zudem soll es der Polizei möglich sein, Wohnungen zu betreten, um die Spähsoftware zu installieren.

Das Gesetz ermöglicht es der Polizei auch, Personen zur gezielten Kontrolle auszuschreiben. Bei gezielten Kontrollen werden etwa Fahrzeuge und Personen durchsucht. Das soll laut Gesetzesbegründung dazu dienen, „potentielle Gefährder zu verunsichern“, also Personen, von denen die Polizei annimmt, dass sie irgendwann einmal eine Straftat begehen könnten. Betroffen sind aber auch Dritte, die sich zufällig im selben Fahrzeug wie die „Zielperson“ befinden. Dadurch kann die Polizei Bewegungsprofile von zahlreichen Personen erstellen. Das verletzt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aller Betroffenen. In dieses Recht greift das Gesetz auch durch die Rasterfahndung unverhältnismäßig stark ein, bei der eine Vielzahl von personenbezogenen Daten zusammengeführt werden.

Darüber hinaus ist bei sämtlichen Überwachungsmaßnahmen, die das Gesetz vorsieht, eine rechtsstaatliche Kontrolle nicht sichergestellt. Der oder die Datenschutzbeauftragte ist zwar für die Kontrolle der Polizei zuständig, darf aber keine Anordnungen treffen. Damit droht die Aufsicht in der Praxis leerzulaufen.

Quelle: Veröffentlichung der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) vom 03.05.2021 Weitere Informationen


Die GFF führt bereits mehrere Verfahren gegen polizeiliche und geheimdienstliche Überwachung:

Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main unterstützt die Klage gegen das HSOG und das Verfassngsschutzgesetz in Hessen.


Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) finanziert ihre Tätigkeit und die Klageverfahren vor unterschiedlichen Gerichten weitgehend durch Fördermitgliedschaften und andere Spenden.

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