Die Werbung des Magistrates der Stadt Frankfurt in den sozialen Medien (namentlich: Facebook)…

Datenschutzrheinmain/ November 29, 2022/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, Hessischer Datenschutz/ 0Kommentare

war Gegenstand einer Anfrage der FDP-Fraktion in der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung, die sie am 15.12.2020, noch vor der Kommunalwahl im März 2021 als Oppositionsfraktion gestellt hatte. Zwei Jahre später – die FDP wurde zwischenzeitlich Bestandteil der neuen Römerkoalition von Grüne, SPD, FDP und Volt – ist die Anfrage noch immer nicht beantwortet, wie der Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 12.12.2022 zu entnehmen ist.

Eine der vier anfragenden Stadtverordneten ist Annette Rinn, seit 09.09.2021 Dezernentin für Ordnung, Sicherheit und Brandschutz. Dies hat die Beantwortung der Anfrage scheinbar nicht beschleunigen können. Ob es nach der Abwahl des letzten Frankfurter Oberbürgermeisters jetzt schneller geht, bleibt abzuwarten.

In der Sache ist die Anfrage der FDP-Fraktion richtig und zu begrüßen. Eine Auswahl aus den insgesamt 25 Fragen macht dies deutlich:

Wir fragen den Magistrat: 1. Seit wann schaltet der Magistrat Werbung in den sozialen Medien? 2. In welchen sozialen Medien schaltet der Magistrat Werbung? 3. Was ist das Ziel der Werbung? […] 8. Wird die Werbung zu politisch oder gesellschaftlich relevanten Themen als solche ordnungsgemäß bei Facebook deklariert? 9. Hat Facebook schon Werbung abgelehnt? 10. Wenn ja, aus welchem Grund? […] 19. Wer wählt die Themen der Posts auf der Facebookseite frankfurt.de aus? […] 25. Wie verteilt sich die Zahl der beworbenen Posts auf der Facebookseite frankfurt.de auf die Magistratsmitglieder? Bitte nach Partei- bzw. Fraktionszugehörigkeit aufführen.“

Was als Frage fehlt, aber auch gestellt werden muss:

Wann schließt die Stadt Frankfurt ihre diversen Facebook -Accounts?

Es ist nicht nur

Insgesamt sind es mehrere Dutzend Facebook-Accounts, die die Stadt Frankfurt und ihre diversen Untergliederungen nutzen.

Es ist an der Zeit, dass die Verantwortlichen für die jeweiligen Facebook-Auftritte innerhalb der Stadtverwaltung zur Kenntnis nehmen und beachten, was der Hessische Datenschutzbeauftragte bereits am 06.04.2022 auf seiner Homepage unter der Überschrift

Fanpages auf dem Prüfstand – Facebook-Seiten von öffentlichen Stellen

erklärt hat: „… ist es gegenwärtig nicht möglich, solche Facebook-Seiten in datenschutzkonformer Weise zu betreiben. Die öffentlichen Stellen in Hessen sind an Recht und Gesetz gebunden und tragen daher eine besondere Verantwortung gegenüber den Besucherinnen und Besuchern ihrer Facebook-Seiten… Solange Facebook die Datenverarbeitung bei seinen ‚Seiten‘ nicht

  • ausreichend transparent macht,
  • den Seiten-Betreibern eine Vereinbarung zur Verfügung stellt, die den Ansprüchen des Art. 26 DS-GVO genügt,
  • nachweisbar die Anforderungen des § 25 TTDSG erfüllt,
  • sich nachweisbar an die Grenzen zulässiger Datenverarbeitung hält und
  • nachweisbar notwendige Schutzmaßnahmen zur Absicherung des Datentransfers in die USA ergreift,

begegnet der Betrieb von Facebook-Seiten erheblichen datenschutzrechtlichen Bedenken. Die Betreiber von Facebook-Seiten können daher ihrer Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DS-GVO nicht nachkommen. Nach der Feststellung des OVG Schleswig-Holstein ist das Betreiben einer Facebook-Seite somit ein ‚schwerwiegender Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften‘“.

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