Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Schutz von Hinweisgebern: Whistleblowerschutz unzureichend

Datenschutzrheinmain/ September 28, 2022/ alle Beiträge/ 0Kommentare

Der aktuelle Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Schutz von Hinweisgebern bleibt nach wie vor hinter den Möglichkeiten der EU-Whistleblower-Richtlinie zurück und genügt nicht den Erfordernissen der Schutzbedürftigen und der Medienschaffenden.

Die beabsichtigte Verbesserung des Schutzes von Whistleblowern ist nach Einschätzung eines Bündnisses aus Medienorganisationen und -unternehmen (darunter die gewerkschaftlich organisierten Journalist*innen in DJV sowie dju in ver.di, der Deutsche Presserat, Deutschlandradio, ARD, ZDF und Spitzenverbände von Print- und Onlinemedien) im Grundsatz positiv zu bewerten. Dieser Schutz sichert auch investigative Recherchen von Medien ab, denn der Zugang zu Informanten ist ganz wesentlich für deren Arbeit. Das neue Regelwerk bedarf jedoch einer Nachschärfung, so die Einschätzung des Bündnisses zum Regierungsentwurf eines Hinweisgeberschutzgesetzes, über das der Deutsche Bundestag am 29.09.2022 in erster Lesung beraten wird.

Gegenüber dem Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums wurden im Regierungsentwurf nur geringe Veränderungen vorgenommen, die anonyme Meldungen betreffen. Das Gesetz umfasst immer noch einen viel zu kleinen sachlichen Anwendungsbereich, sodass es für potenzielle Hinweisgeber*innen undurchsichtig wird, inwiefern sie sich auf den Schutz des Gesetzes verlassen können. Nach Ansicht des Medienbündnisses müssen alle Gesetzesverstöße vom Schutz erfasst sein und der Gang an die Öffentlichkeit darf sich nicht unnötig verzögern. Auch dass nicht-anonyme Meldungen vor anonymen Anzeigen behandelt werden sollen und Dringlichkeit sowie Relevanz nachrangig sind, irritiert. Und auch formal legales, aber moralisch fragwürdiges Verhalten gehört in die Öffentlichkeit, ohne dass die Hinweisgebenden persönliche Nachteile fürchten müssen.

Der Gesetzesentwurf schafft nicht die nötige Sicherheit und wird in dieser Form verhindern, dass relevante Informationen bekannt werden“, kritisiert das Medienbündnis. „Missstände und Skandale gehören an die Öffentlichkeit. Journalistinnen und Journalisten und ihre Quellen brauchen eine allgemeinverständliche Gesetzgebung, die Hinweisgebende vor Strafverfolgung und Vertragsstrafen schützt. Es ist ein Gesetz notwendig, das der Transparenz und dem öffentlichen Interesse Rechnung trägt.“ Das Bündnis appelliert an die Mitglieder des Deutschen Bundestags, die Weichen in die richtige Richtung zu stellen.

Quelle: Presseerklärung des Bündnisses aus Medienorganisationen und -unternehmen vom 28.09.2022

 

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