Jetzt erst recht: Solidarität mit Julian Assange! Keine Auslieferung an die USA!

Datenschutzrheinmain/ Dezember 11, 2021/ alle Beiträge, Internationales/ 0Kommentare

Am 10.12.2021, dem Internationalen Tag der Menschenrechte, hat der britische High Court der Berufung der US-Regierung stattgegeben und hob die Entscheidung des Bezirksgerichts vom 04.01.2021 auf, die Auslieferung von Assange aus Gründen seiner psychischen Gesundheit abzulehnen. Trotz seines besorgniserregenden psychischen Zustands und einer ernsthaften Suizidgefahr, die von mehreren medizinischen Sachverständigen bestätigt wurde, akzeptierte der High Court die diplomatischen Zusicherungen der US-Regierung bezüglich seiner möglichen Behandlung im US-Gefängnissystem und entschied, dass er an die Vereinigten Staaten ausgeliefert werden kann. Das Gericht ordnete die Rückverweisung des Falles an den Westminster Magistrates’ Court an, der den Fall anschließend an die britische Innenministerin weiterleiten soll. Diese wird entscheiden, ob Assange an die Vereinigten Staaten ausgeliefert werden darf. Die Verteidigung hat weiterhin die Möglichkeit, Berufung einzulegen.

Der Geschäftsführer der deutschen Sektion von Repoerter ohne Grenzen, Christian Mihr, stellte aus diesem Anlass fest: „Wir sind der festen Überzeugung, dass Julian Assange wegen seines Beitrags zum Journalismus ins Visier genommen wurde. Sein Prozess wird gefährliche Auswirkungen auf die Pressefreiheit auf der ganzen Welt haben. Es ist an der Zeit, dieser mehr als zehn Jahre andauernden Verfolgung ein für alle Male ein Ende zu setzen. Es ist an der Zeit, Julian Assange freizulassen.“

Sollte Assange tatsächlich an die USA ausgeliefert werden, drohen ihm bis zu 175 Jahre Gefängnis. Trotz der Versicherungen der USA wäre zu befürchten, dass er seine Strafe in Isolations- oder Einzelhaft verbringen muss. Die 18 Punkte der US-Anklage unter anderem auf Grundlage des US-Spionagegesetzes beziehen sich auf die Veröffentlichung von mehreren hunderttausend geheimen Militärdokumenten und diplomatischen Depeschen durch Wikileaks im Jahr 2010.

Assange wäre der erste Verleger, der nach dem US-Spionagegesetz angeklagt wird; ein Präzedenzfall mit möglicherweise direkten Folgen für jede Redaktion, in deren Berichterstattung Informationen aus den Wikileaks-Dokumenten eingeflossen sind. Eine Anklage wäre ein brandgefährliches Signal an jede Journalistin, jeden Verleger und jede Quelle weltweit.

 

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