Hessischer Datenschutzbeauftragter prüft Praxis der ABG Frankfurt Holding bei der taggenauen Erfassung von Verbrauchsdaten

Datenschutzrheinmain/ November 26, 2019/ alle Beiträge, Datenschutz im Mietrecht, Regionales/ 0Kommentare

Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hat den Hessischen Datenschutzbeauftragten darauf hingewiesen, dass die städtische Wohnungsbaugesellschaft ABG Frankfurt Holding in einem Großteil ihrer insgesamt mehr als 50.000 Wohnungen über ihre Abrechnungsdienstleister die Verbrauche von Heizung und Wasser über Sensoren erfassen lässt, die sowohl wöchentliche als auch tägliche Verbrauche ablesen können. Die ABG Frankfurt Holding hat es nach Recherchen der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main bislang unterlassen, ihre Mieter*innen darüber aufzuklären, dass von Techem und Ista und anderen Wärmedienstleistern taggenaue Verbräuche von Heizung und Wasser erfasst werden.

  • Rückfragen bei einzelnen Mieter*innen der ABG Frankfurt Holding führten zur Erkenntnis, dass diese nicht über diese Praxis informiert wurden.
  • In der Datenschutzerklärung auf der Homepage der ABG Frankfurt Holding sind zu diesem Thema keine Informationen zu finden.
  • Auch in der Rubrik „Häufig gestellte Fragen“ gibt es nur allgemeine nichtssagende Auskünfte.
  • Und die Eingabe der Suchbegriffe „ista techem“ oder „erhebung verbrauchsdaten heizung“ auf der Homepage der ABG Frankfurt Holding führt nicht zu entsprechenden Informationen.

Die Praxis der ABG Frankfurt Holding stellt daher aus Sicht der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main einen groben Verstoß gegen die DSGVO dar.

Am 19.11.2019 teilte der Hessische Datenschutzbeauftragte der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main mit: Ich werde ABG Frankfurt Holding zur Stellungnahme auffordern, zu welchem Zweck und aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage die Verbrauchswerte in diesem Zyklus erhoben werden, wie über diese Datenerhebungen informiert wird und welche technisch-organisatorischen Maßnahmen dabei getroffen wurden.“

Da zugleich mitgeteilt wurde Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich Sie nicht über die weitere Verfahrensweise diesbezüglich informieren kann, da Ihre Betroffenheit im vorliegenden Fall nicht gegeben ist“, veröffentlichen wir hier das Aktenzeichen, unter dem der Hinweis bearbeitet wird. Betroffene Mieter*innen der ABG Frankfurt Holding können sich dann unter Bezugnahme auf die Anfrage selbst sachkundig machen. Das Aktenzeichen beim Hessischen Datenschutzbeauftragten lautet: 95.19.47:0021. Die Kontaktdaten sind hier zu finden. Anfragen an den Hessischen Datenschutzbeauftragten sind sowohl schriftlich als auch per eMail möglich.


Zur Vorgeschichte: Bekannt wurde das datenschutzrechtlich mehr als nur fragwürdige Verhalten der ABG Frankfurt Holding durch eine Anfrage der Frankfurter Stadtverordneten Jessica Purkhardt, Fraktionsvorsitzende der Grünen, in der Fragestunde des Stadtparlaments. In der Antwort des Magistrats wird mitgeteilt: „Um zeitaufwendige Zwischenablesungen zu vermeiden, werden von Techem und Ista und anderen Wärmedienstleistern taggenaue Verbräuche erfasst, damit im Falle eines Wohnungswechsels die Abrechnungen zeitnah und exakt erfolgen können und teure Zwischenablesungen vermieden werden. Dies geschieht im Übrigen auch im Hinblick auf die demnächst geltenden Vorgaben im Rahmen der Bundesgesetzgebung, wonach Mieterinnen und Mieter ein Anspruch auf unterjährige Betriebskostenabrechnungen, bzw. Einsicht in ihre Verbräuche haben. Dies kann nur dadurch geschehen, dass in kleineren Zeiteinheiten Erfassungen durchgeführt werden, damit diese Abrechnungen und Einsichtnahmen möglich sind. Dabei ist es selbstverständlich, dass die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) umfassend und hinlänglich beachtet werden.“

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