Vermieter*innen müssen den Mieter*innen auf Antrag Auskunft über personenbezogene Daten geben
Das hat das Amtsgericht Wiesbaden am 26.04.2021 entschieden. Die Vorgeschichte: Der Kläger als Mieter hatte mit der Beklagten als Vermieterin einen Mietvertrag über eine Wohnung in Wiesbaden abgeschlossen. Mietbeginn war der 1.8.2017. Die übrigen Einheiten in dem Haus wurden von der Beklagten zu Wohn- und teilweise zu gewerblichen Zwecken vermietet. Mit der Erstellung der Betriebskostenabrechnung hatte die Beklagte ein anderes