Studie der Bundesbank veröffentlicht: Wie Bargeld in der Zukunft genutzt wird

Petra/ Januar 18, 2024/ alle Beiträge, anonym zahlen / Bargeld sichern, Grundrecht auf analoges Leben/ 1Kommentare

Die Deutsche Bundesbank geht in einer aktuellen Studie der Frage nach, wie Bargeld in der Zukunft genutzt wird. Dazu skizziert die Studie drei unterschiedliche Szenarien für das Bezahlen mit Bargeld im Jahr 2037. Die Zukunftsszenarien sollen einen Beitrag dazu leisten, dass die richtigen Weichenstellungen vorgenommen werden, damit Bargeld auch künftig ein attraktives, allgemein verfügbares und akzeptiertes Zahlungs- und Wertaufbewahrungsmittel ist. In keinem Zukunftsszenario verschwindet das Bargeld komplett. Doch in zwei von drei Bezahlwelten wären der Zugang zu Bargeld und die Akzeptanz nicht voll gewährleistet. Damit wäre die Wahlfreiheit praktisch nicht gegeben und die Stabilisierungsfunktion von Bargeld in Krisenzeiten gefährdet.

In einer repräsentativen Umfrage gaben 93 % der Befragten an, dass sie auch in Zukunft selbst entscheiden möchten, ob sie bar oder unbar bezahlen. Alle Akteure des Bargeldkreislaufs und die Politik müssten handeln, um diesem Wunsch nach Wahlfreiheit im Zahlungsverkehr gerecht zu werden, erklärte ein Sporecher der Bundesbank

Die Studie mit einem Umfang von 143 Seiten finden Sie auf der Internetseite der Bundesbank unter Bargeld der Zukunft

Das Grundrecht auf analoges Leben muss dauerhaft sichergestellt werden – dazu gehört auch das Recht auf Bargeld(zahlungen)!

Dr. Bernd Lorenz, Fachanwalt für IT-Recht und zertifizierter Datenschutzbeauftragter hat dazu in MMR – Zeitschrift für IT-Recht und Recht der Digitalisierung unter dem Titel „Das Recht auf ein analoges Leben die „Anerkennung eines neuen Grundrechts“ gefordert. Er kommt zum Ergebnis: „Privatpersonen steht ein Recht auf ein analoges Leben als Grundrecht zu. Daraus ergibt sich zum einen das Recht, auf analogem Wege am öffentlichen Leben teilzunehmen. Zum anderen beinhaltet dies das Recht, sich vorzubehalten, im Internet nicht präsent zu sein und nicht namentlich auf Webseiten erwähnt zu werden.“  Und unter der Überschrift „Schnell gelesen …“ fasst Lorenz seine Position abschließend so zusammen:

  • Für Privatpersonen, die nicht am Internet teilnehmen können oder wollen, ist eine analoge Lösung bereitzustellen. Kosten dürfen für diese analoge Lösung nicht erhoben werden.
  • Privatpersonen müssen die Möglichkeit haben, Steuererklärungen weiterhin in Papierform einzureichen…
  • Eine Abschaffung des Bargelds wäre verfassungswidrig. Auch würde es gegen das Recht auf ein analoges Leben verstoßen, wenn das Bargeld zwar nicht abgeschafft wird, aber keine Möglichkeit besteht, bei Behörden bzw. Unternehmen bar zu bezahlen.“

 

1 Kommentar

  1. EU-Gremien einig: Anonyme Barzahlungen nur noch bis 2999 Euro

    Die neuen EU-Geldwäscheregeln stehen. Sie bringen eine Bargeldobergrenze und machen Bitcoin & Co. nachverfolgbar. Finanztransaktionen werden schärfer überwacht.

    18.01.2024 20:20 Uhr
    Von Stefan Krempl
    https://www.heise.de/news/EU-Gremien-einig-Anonyme-Barzahlungen-nur-noch-bis-2999-Euro-9601949.html

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