Waffenverbotszone in Wiesbaden: CDU-Bürgermeister brüstet sich mit bundesweiter Vorreiter-Rolle – aber Fragen werden nicht beantwortet

Datenschutzrheinmain/ Mai 16, 2019/ alle Beiträge, Gefahrenabwehrverordnung Wiesbaden, Polizei und Geheimdienste (BRD)/ 0Kommentare

Am 13.05.2019 veröffentlicht die Stadt Wiesbaden die Mitteilung: „Bürgermeister und Ordnungsdezernent Dr. Oliver Franz begrüßt die Überlegungen der Länder Bremen und Niedersachsen, das Mitführen von Messern an gut besuchten Orten zu verbieten: ‚Wir haben bereits vor über einem Jahr die Gefährlichkeit von Messern erkannt. Als Konsequenz hat Wiesbaden seit Jahresbeginn eine Waffenverbotszone und ist damit in Hessen Vorreiter in Sachen Sicherheit.‘“ Tatsächlich gilt seit dem 01.01.2019 in Teilen der Wiesbadener Innenstadt eine “Gefahrenab­wehrverordnung über das Verbot des Führens von Waffen und waffenähnlichen gefähr­lichen Gegenständen im Wiesbadener Stadtgebiet“. Die Polizei kann auf dieser Grundlage Menschen, die sich in diesem Gebiet aufhalten, auch ohne Anlass durchsuchen. Die Definition von “Waffen und waffenähnlichen gefähr­lichen Gegenständen” in § 3 Abs. 2 der Gefahrenabwehrverordnung erscheint darüber hinaus unbestimmt und ausufernd: “Waffenähnliche gefährliche Gegenstände… sind: a. Messer jeglicher Art, soweit sie nicht bereits dem Waffengesetz unterliegen, b. Schraubendreher, Hämmer und metallene oder scharfkantige oder spitze Gegenstände, welche als Schlag-, Stich- oder Wurfwaffe eingesetzt werden können, c. Knüppel, Holzstiele und Baseballschläger, d. Äxte und Beile, e. Handschuhe mit harten Füllungen.” Ausgenommen von diesem Verbot sind z. B. “die Verwendung von Essbesteck im Sinne § 3 Abs. 2 Buchstabe a. im Rahmen eines gastronomischen Betriebes…” (§ 4 Abs. 2 der Gefahrenabwehrverordnung).

Aus Sicht der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main stellen anlasslose Personenkontrollen (d. h. Kontrollen, ohne dass vorher „Waffen oder waffenähnliche gefährliche Gegenstände“ gezeigt und eingesetzt wurden) für die davon betroffenen Menschen einen massiven Eingriff in deren Persönlichkeitsrecht und in ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dar. In einem Offenen Brief an den Wiesbadener Magistrat, vertreten durch Oberbürgermeister Sven Gerich (SPD), und an die Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung hatte die Gruppe bereits am 03.04.2019 um Auskunft zu Fakten und Bewegründen gebeten, die den Magistrat und die Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung veranlasst haben, die Gefahrenabwehrverordnung in Kraft zu setzen. Bis heute herrscht aber Funkstille – der Fragenkatalog wurde bislang nicht beantwortet.

Am 07.05.2019 haben die Länder Niedersachsen(SPD/CDU-Koalition) und Bremen (SPD/Grüne-Koalition) deEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes in den Bundesrat eingebracht. Als „Lösung“ für einen „besseren Schutz vor Messerangriffen“ und zur „deutlichen Stärkung des Sicherheitsempfindens in der Bevölkerung“ sollen die Bundesländer ermächtigt werden „zur Einrichtung von Waffenverbotszonen… über kriminalitätsbelastete Orte hinaus auf solche Orte“ zu bestimmen, „an denen sich viele Menschen aufhalten. Weiterhin soll in diesen Verbotszonen bei Bedarf auch das Führen von Messern jeglicher Art untersagt werden dürfen…“

Auch hier fällt auf: Es werden nicht klar abgrenzbare Sachverhalte und Kriterien benannt, so dass auch bei diesem Entwurf die Vermutung berechtigt ist, dass im Vorfeld von Wahlen (in Bremen Wahl zur Bürgerschaft am 26.05.2019 parallel zur Europawahl) versucht wird, mit dem „Sicherheitsempfinden in der Bevölkerung“ bei den Wähler*innen in gut populistischer Manier wahlpolitisch zu punkten.

Den Politikern in Bremen und in Niedersachsen, aber auch in Wiesbaden sei empfohlen, sich mit den Inhalten eines Beitrags von Radio Bremen vom 15.05.2019 vertraut zu machen. Unter Fragestellungen wie

  • Wie viele Messerangriffe gibt es tatsächlich?
  • Welche Messer sind nach aktueller Rechtslage verboten?
  • Woher kommt die Angst?

werden Fakten statt Gefühle dargestellt. Am Ende des Beitrags kommt der Kriminologe Thomas Feltes von der Ruhr-Universität Bochum zu Wort: „Er vermutet, dass die Bevölkerung generell verunsichert ist – durch Terrorismus, die Folgen der Globalisierung und der Angst vor dem sozialen Abstieg. ‚Diese Dinge sind aber nicht greifbar, also bildet sich die Verunsicherung im Bereich Kriminalität ab‘, schlussfolgert Feltes… es gebe keine wissenschaftliche Basis für die Aussage, Straftaten mit Messern nähmen zu. Es handele sich vielmehr um ein ‚gefühltes Problem‘. Spektakuläre Einzelfälle würden die Wahrnehmung verzerren.“

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*
*