CDU, SPD und Grüne in Frankfurt planen Ausbau der Videoüberwachung

Datenschutzrheinmain/ Januar 25, 2018/ alle Beiträge, Videoüberwachung, Videoüberwachung in der Region/ 0Kommentare

Was lange hinter verschlossenen (Koalitions-)Türen verhandelt wurde, ist seit wenigen Tagen öffentlich bekannt. Die CDU-Fraktion im Römer (23 Stadtverordnete) hat sich gegen ihre Koalitionspartner SPD (22 Stadtverordnete) und Grüne (14 Stadtverordnete) mit ihren Forderungen nach Ausbau der Videoüberwachung im Bahnhofsviertel und in der Innenstadt durchgesetzt. SPD und Grüne sind eingeknickt.

In einer Magistratsvorlage vom 22.12.2017 an die Stadtverordnetenversammlung wird u. a. mitgeteilt: “… dass die vorhandenen Anlagen fest installierter Bildübertragungssysteme an den bisherigen Standorten Konstablerwache, Bahnhofsvorplatz, Kaiserstraße/Moselstraße einer Modernisierung unterzogen werden und die entsprechenden Abstimmungen zwischen Stadtverwaltung und Polizeipräsidium Frankfurt am Main in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen bereits laufen, um die Anlagen auf den aktuellen technischen Stand zu bringen… Nach umfassender Prüfung wird gemäß den Vorschlägen der Landespolizei ein weiterer Standort im Bahnhofsviertel (Taunusstraße) mit Videoanlagen ausgerüstet. Gemäß der Gefahreneinschätzung der Sicherheitsbehörden und der jüngsten Erfahrungen mit Terroranschlägen in Großstädten wird zu deren Aufklärung und Abwehr zusätzliche Videotechnik an der Hauptwache installiert. Diese Videoüberwachung wird in ein spezielles Sicherheitskonzept eingebettet, beim Umgang mit den erhobenen Daten werden besondere Sorgfalt und klare Regelungen des Kameraeinsatzes bei Demonstrationen angewendet. Darüber hinaus testet die Landespolizei am Standort Allerheiligenviertel zunächst den Einsatz mobiler Videokameras in Kombination mit einer weiteren Verstärkung der dortigen Polizeipräsenz… Vor dem Hintergrund der Handlungsempfehlungen des Hessischen Landeskriminalamtes beträgt die Frist der Speicherung mindestens 10 und maximal 30 Tage… Der Magistrat wird beauftragt, darauf hinzuwirken, dass die Landespolizei für die im Stadtgebiet Frankfurt am Main auf öffentlichen Plätzen installierten Bildübertragungssysteme jährlich eine Evaluation vorlegt. In diesem Rahmen soll nach der ersten Evaluation und Prüfung der weiteren Kriminalitätsentwicklung, auch im räumlichen Umfeld, berichtet werden, ob eine feste Anlage am Standort Allerheiligenviertel notwendig erscheint. ..”

Zu den Kosten des Ausbaus und der Modernisierung der Kameraanlagen teilt der Magistrat mit: Im Haushalt 2017 sind im Investitionsprogramm der Produktgruppe 11.04 für die Jahre 2017 und 2018 für die Modernisierung/technischer Refresh der vorhandenen fest installierten Anlagen zur  Bildübertragung gem. § 14 Abs. 3 HSOG Investitionszuschüsse von je 150.000 Euro im beweglichen Vermögen (Produktdefinition 5.002225) eingestellt. In derselben Produktdefinition werden für die Neuanlage der Bildübertragungssysteme an weiteren neuen Standorten Investitionsmittel von 200.000 Euro im Jahr 2017 und 80.000 Euro in 2018 bereitgestellt. Darüber hinaus stehen in den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen der Produktgruppe 11.04 für die Neuanlage Planungsmittel von je 50.000 Euro in 2017 und 2018 zur Verfügung. Zuschüsse der Landesregierung werden beantragt.”

In der Antragsbegründung  wird anfänglich auf Bedenken aus der Bürgerschaft, von Fraktionen in der Stadtverordnetenversammung und aus dem für Bahnhofsviertel und Innenstadt zuständigen Ortsbeirat 1 eingegangen.  Dann aber wird unmissverständlich die “Lösung” für alle Probleme bei der Bekämpfung krimineller und terroristischer Gefahren präsentiert: Neben der Modernisierung/dem technischen Refresh der vorhandenen Anlagen soll nach polizeilicher Lageeinschätzung die Kreuzung Taunusstraße/Elbestraße und die Hauptwache ebenfalls mit festen Bildübertragungssystemen sowie das Allerheiligenviertel mit mobilen Kameras ausgestattet werden.”

Die Hauptwache  – eine der Örtlichkeiten, die künftig videoüberwacht werden sollen – ist neben dem Römerberg und dem Opernplatz einer der zentralen Plätze in Frankfurt, an dem sich Menschen zu Kundgebungen und Demonstrationen versammeln.  Die Absicht, diesen Ort dauerhaft durch Polizeikameras überwachen zu lassen, stellt neben den Eingriffen in das individuelle Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung auch eine massive Beeinträchtigung der Grundrechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit dar. Neben dem allgemeinen Hinweis in der Magistratsvorlage, dass “beim Umgang mit den erhobenen Daten… besondere Sorgfalt und klare Regelungen des Kameraeinsatzes bei Demonstrationen angewendet” werden sollen. Leider wird in der mehrseitigen Magistratsvorlage mit keinem Wort erläutert, wie dies stattfinden soll.

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*
*