Beschweren nützt! Jobcenter Frankfurt/Main sagt zu, interne Arbeitsanweisungen offen zu legen

Datenschutzrheinmain/ Juli 19, 2017/ alle Beiträge, Informationsfreiheit / Transparenz, Jobcenter Frankfurt, Jobcenter MainArbeit Stadt Offenbach, Sozialdatenschutz/ 3Kommentare

Das Jobcenter Frankfurt/Main unterliegt als gemeinsame Einrichtung von Bundesagentur für Arbeit (BA) und Stadt Frankfurt den Regelungen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Es müsste also auf Anfrage seine internen Arbeitsanweisungen, z. B. zum Umgang mit Personalausweiskopien, als Information zur Verfügung stellen. Dies wurde bisher nachhaltig verweigert, wie ein Mitglied der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main, aber auch andere – über die Homepage Frag den Staat anfragende – Menschen feststellen mussten. Der interessierte Öffentlichkeit ist es daher bisher nicht möglich zu überprüfen, wie der Umgang mit Angelegenheiten der im Jobcenter vorsprechenden und Anträge stellenden Menschen von Seiten der Behördenleitung geregelt ist.

Diese Praxis dürfte hoffentlich bald der Vergangenheit angehören. Auf Beschwerden von Mitgliedern der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main teilte die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit am 17.07.2017 mit: “…das Jobcenter Frankfurt am Main hat mir schriftlich mitgeteilt, dass es seine internen Arbeitsanweisungen auf der eigenen Internetpräsenz veröffentlichen wird. Die Veröffentlichung soll bis Mitte August erfolgen. Dies begründete die Behörde damit, dass die Weisungen vorab nochmals überprüft werden sollen. Nach der Veröffentlichung sind die Weisungen i.S.v. § 9 Abs. 3 IFG aus allgemein zugänglicher Quelle beschaffbar, womit Ihrem Antrag genügt wäre. Ob das Jobcenter die Weisungen tatsächlich veröffentlicht hat, werde ich zu gegebener Zeit nachprüfen und das Verfahren erneut aufnehmen…”

Ein Erfolg für die Informationsfreiheitsrechte aller BürgerInnen und insbesondere für die Menschen, die in Frankfurt/Main auf Leistungen des Jobcenters angewiesen sind!

Bleibt nachzutragen: Im Unterschied zum Jobcenter Frankfurt/Main sind eine große Zahl hessischer Jobcenter (auch das Jobcenter MainArbeit der Stadt Offenbach) auf der Grundlage des § 6a SGB II in alleiniger kommunaler Trägerschaft. Sie unterliegen daher der Rechts- und Fachaufsicht des Landes Hessen. Da es in Hessen kein dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes vergleichbares Landesgesetz gibt, sind diese Jobcenter ein schwarzes Loch im Sinne der Informationsfreiheit und der Transparenz staatlichen Handelns.

 

3 Kommentare

  1. Wie ist der aktuelle Stand?

  2. Danke für die ausffühliche Antwort.
    Der klickbare Link geht nicht, es liegt daran, dass natürlich kein httpS funktioniert!

    Immerhin weiß ich nun (was von zentraler Bedeutung ist):
    “Die Verwendung von farbiger Schrift, JCF Logos o.ä. ist nicht gestattet.” und “Schwangere sind immer weiblich”.

    “Praktische Anleitungen sind auf dem Beiblatt „Fair in der Sprache“ als Anlage 2 beigefügt.”
    Wo ist das? Wo und was ist Anlage 1?

    Merkwürdig, dass alle Anweisungen “Stand 07/2017” sind.

    Mit verlaub, da versucht sie jemand ganz offensichtlich zu vorsätzlich veräppeln!

    “Wir bleiben dran!”
    Super!

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