Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz: Jobcenter Frankfurt/Main stellt sich tot

Datenschutzrheinmain/ Juni 20, 2017/ alle Beiträge, Informationsfreiheit / Transparenz, Jobcenter Frankfurt/ 0Kommentare

Das Jobcenter Frankfurt/Main unterliegt als gemeinsame Einrichtung von Bundesagentur für Arbeit (BA) und Stadt Frankfurt den Regelungen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Ein Frankfurter Bürger fragt auf dieser Grundlage am 02.05.2017 bei der Geschäftsführung des Jobcenters Frankfurt an. Er erklärt, dass ihm das Jobcenter „sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters“ in elektronischer Form (z. B. als pdf-Dateien) zusenden soll und bezieht sich dabei „auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.“ Denn die bundesweit gültigen fachlichen Weisungen der BA zum SGB II (Handlungsempfehlungen und Geschäftsanweisungen) sind von dieser auf deren Homepage veröffentlicht.

Den weiteren Fortgang der Sache schildert der Bürger in einer Mail an die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: Sehr geehrte Frau Voßhoff, ich möchte mich hiermit bei Ihnen beschweren über das Informationsverhalten des Jobcenters Frankfurt. Da dies eine Bundesbehörde ist, bin ich wohl bei Ihnen an der richtigen Adresse. Wie Sie unten nachlesen können habe ich am 2.Mai 2017 beim Jobcenter eine Anfrage nach IFG gestellt, die mir am 17.5.17 nichtssagend beantwortet wurde. Auf meine erneute Anfrage vom 1.6. erhielt ich auch nach Fristsetzung bis heute keine Antwort. Es kann doch nicht sein, dass eine Bundesbehörde keine Auskunft nach IFG gibt. Dieses möchte ich beanstanden und Sie bitten, mit Ihrer Aufsichtskompetenz der Behörde Nachdruck zu verleihen…“

Auf der Homepage der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist zu lesen: Informationsfreiheit gewährt jedem ein Recht auf freien Zugang zu amtlichen Informationen der öffentlichen Stellen des Bundes und die Einsicht in deren Verwaltungsvorgänge. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hat zum Ziel, das Vertrauen zwischen Staat und Bürgerinnen und Bürgern zu stärken, indem öffentliches Verwaltungshandeln für Bürger transparenter und nachvollziehbar gemacht wird Jeder kann die Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit anrufen, wenn er sein Recht auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes als verletzt ansieht. Die Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit kann die öffentlichen Stellen zu einer Stellungnahme auffordern, gegebenenfalls vermitteln und auf ein ordnungsgemäßes Verfahren hinwirken. Allerdings kann sie den Behörden keine Weisungen erteilen. Liegt nach ihrer Auffassung ein Verstoß gegen das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes vor, kann sie dies aber formell beanstanden und hiervon die vorgesetzte Stelle und gegebenenfalls den Deutschen Bundestag unterrichten…“

Bleibt zu hoffen, dass Frau Voßhoff die ihr zur Verfügung stehenden Mittel nutzt und das Jobcenter Frankfurt zu rechtskonformem Handeln – hier: Beachtung des Informationsfreiheitsgesetzes – bewegt.

 

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