Digitalisierung der Gesundheitswirtschaft – Auf Kosten von Patientenrechten und Datenschutz

Datenschutzrheinmain/ Juni 20, 2017/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz, Telematik-Infrastruktur/ 0Kommentare

Am 31.05.2017 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ein Eckpunktepapier unter dem Titel Digitalisierung der Gesundheitswirtschaft veröffentlicht. In neun Punkten hat Ministerin Brigitte Zypries (SPD) zusammengefasst, was auch Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und Bundeskanzlerin Angela Merkel (beide CDU) nicht müde werden zu verkünden:
  • Das Gesundheitswesen (von Merkel, Gröhe und Zypries „Gesundheitswirtschaft“ genannt) ist zu einem wesentlichen Faktor der Wirtschaftsentwicklung in Deutschland geworden. 
  • Bei 82,2 Mio. Menschen in Deutschland, davon 70,9 Mio. in gesetzlichen Krankenkassen, bei 2,8 Mio. Beschäftigten im Gesundheitswesen und bei Ausgaben der GKV im Jahr 2016 in Höhe von 220,6 Mrd. Euro sei das Gesundheitswesen sowohl ein maßgeblicher Kostenfaktor als auch ein wichtiger „Markt“ für eine Vielzahl wirtschaftlicher Eigeninteressen.
  • Kosten zu senken, zugleich aber auch Möglichkeiten zur Generierung von privatwirtschaftlichen Gewinnen zu eröffnen und zu erweitern, nütze der Wirtschaft und damit auch der Gesellschaft und den Versicherten.
  • Die im Zuge der Digitalisierung aller gesellschaftlichen Bereiche – damit auch im Gesundheitswesen – anfallenden zunehmenden Mengen an Daten sollen einer wirtschaftlichen Verfügbarkeit und Nutzung zugeführt werden,
Der Verein Patientenrechte und Datenschutz e. V. hat die Stellungnahme aus dem Bundeswirtschaftsministerium einer kritischen Durchsicht unterworfen. Orientiert an den neun Punkten ds Zypries-Papiers wurde eine Bewertung der Vorschläge unter den Gesichtpunkten Patientenrecht und Datenschutz vorgenommen. Das Ergebnis ist hier nachlesbar.

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