Hannover: Posse um Polizeikameras – Polizei bringt neue Hinweisschilder an, auch dort, wo es gar keine Kameras gibt
Unter dieser Überschrift berichtet die tageszeitung (taz) am 02.02.2021 über einen (Rechts-)Streit zwischen Michael Ebeling, aktives Mitglied der Bürgerrechtsgruppe freiheitsfoo und dem Polzeipräsidium Hannover bzw. dem Innenminister in Niedersachsen. Die taz informiert: „Seit einem Jahrzehnt streitet der Blogger und Persönlichkeitsrechtler Michael Ebeling nun mit der Polizeidirektion Hannover über die Videoüberwachung der Stadt. 2016 klagte er gegen 78 Polizeikameras. Das Verwaltungsgericht urteilte und die Polizeidirektion musste 56 der Apparate abschalten. Sie ging in Berufung, acht der Kameras wollte sie weiter betreiben. Im Oktober vergangenen Jahres urteilte das Oberverwaltungsgericht (Lüneburg)auf der Grundlage des neuen Polizeiordnungsgesetzes, dass auch von diesen acht Kameras fünf deaktiviert werden müssen… Nun nimmt die vor zehn Jahren begonnene Geschichte eine neue absurde Wendung. Seit Neuestem gibt es laut Ebeling zwei Orte in der Innenstadt Hannovers, die mittels neuer Beschilderung als polizeilich videoüberwacht gekennzeichnet worden sind – obwohl sie das gar nicht sind.“
So informativ wie der Beitrag in der taz auch ist – an einem Punkt ist er falsch! Es handelt sich nicht um die Auseinandersetzung von Michael Ebeling („Blogger und Persönlichkeitsrechtler“ – so die taz) mit der Polizei und ihren Überwachungsinstrumenten. Die Bürgerrechtsgruppe freiheitsfoo hat die seit 2008 andauernde Auseinandersetzung um die Videoüberwachung durch die Polizei umfangreich dokumentiert.
Freiheitsfoo in Hannover ist nicht alleine!
- In Köln kämpft die Bürgerrechtsgruppe Kameras stoppen ebenfalls mit Erfolg gegen überbordende Videoüberwachung durch die Polizei, sowohl bei der Verhinderung der Überwachung von Kundgebungen und Demonstrationen als auch bei der Überwachung vorgeblicher Kriminalitätsschwerpunkte.
- Auch in Dortmund musste sich die Polizei vom Oberverwaltungsgericht NRW ins Stammbuch schreiben lassen, dass die Überwachung von politischen Versammlungen durch stationäre Polizeikameras illegal ist.
- In Wiesbaden hat eine Gruppe von Aktivist*innen erreicht, dass die Polizei ihre Überwachungskameras während der Zeitdauer von politischen Versammlungen sichtbar verhüllen musste.
- In Bremen hat Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) lt. Presseberichten (Weser-Kurier vom 25.01.2021) im Bezug auf die zwei Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Nordrhein-Westfalen aus dem März 2020 (Aktenzeichen: 15 B 332/20 und 15 A 1139/19) zur Videoüberwachung durch die Polizei in Köln und Dortmund erklärt: „‚Das Urteil bindet uns nicht unmittelbar, wir können es aber auch nicht außer Acht lassen‘… Zwar gebe es in Bremen noch keine entsprechende Klage. Doch sollte die kommen, wäre sie wohl erfolgreich. ‚Im Grunde haben wir keine Chance und würden vor Gericht Schiffbruch erleiden‘“
- In Frankfurt hat der Polizeipräsident gegenüber der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main in einem Schreiben vom 03.07.2020 mitgeteilt, dass die Urteile des OVG NRW bekannt seien, bei dem in Frankfurt geplanten Ausbau bzw. der Modernisierung der polizeilichen Videoüberwachungsanlagen beachtet würden und eine entsprechende „technische Lösung“ in Arbeit sei.
- Und in Darmstadt wird diese Auseinandersetzung um die geplante Überwachung des Luisenplatzes durch Polizeikameras aktuell ebenfalls geführt.
Die Redaktion dieser Homepage nimmt Informationen zu diesem Thema aus anderen Regionen in Deutschland gern entgegen. E-Mail (kontakt [at] ddrm.de) oder Twitter-Nachricht an @dat3nschutz genügt.
https://netzpolitik.org/2021/eu-datenschutzrichtlinie-fuer-strafverfolgung-deutschland-hat-die-frist-laengst-ueberschritten/