Hannover: Polizei muss 56 von 78 Videoüberwachungskameras abschalten

Datenschutzrheinmain/ Juni 9, 2016/ alle Beiträge, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Aus einer Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Hannover vom 09.06.2016:

„Mit der gegen das Land Niedersachsen, vertreten durch die Polizeidirektion Hannover, gerichteten Klage möchte der Kläger die Unterlassung der Beobachtung öffentlich zugänglicher Orte mittels Bildübertragung – mit Ausnahme der reinen Verkehrsbeobachtung – sowie der Aufzeichnung dieser Bilder erreichen. Die Polizeidirektion Hannover verfügt aktuell über 78 Kameras zur Beobachtung öffentlich zugänglicher Orte, von denen 23 Kameras ständig aufzeichnen. Der Kläger möchte erreichen, dass alle 78 Kameras abgeschaltet werden. Mit Urteil vom 09.06.2016 hat die 10. Kammer des Gerichts entschieden, dass die Polizeidirektion 56 dieser Kameras abschalten muss. 22 dieser Kameras dürfen weiter beobachten und aufzeichnen…

Der von der Videoüberwachung betroffene Bürger könne nicht erkennen, ob eine Kamera lediglich beobachte oder auch aufzeichne… An elf Standorten sei die Videoüberwachung unter dem Gesichtspunkt des sog. Objektschutzes statthaft…  An weiteren elf Standorten sei eine Videoaufzeichnung unter dem Gesichtspunkt der Kriminalprävention statthaft, weil es sich ausweislich der von der Polizeidirektion vorgelegten Kriminalitätsstatistiken, denen das Gericht gefolgt ist, um Kriminalitätsschwerpunkte handele… Von den 56 Kameras, die abzuschalten sind, sind 37 solche, die für die Verkehrsbeobachtung verwendet werden. Da diese Kameras aber Funktionen haben, die darüber hinausgehen (Aufnahme- und Zoommöglichkeit), unterliegen sie nach Auffassung des Gerichts… strengeren Maßstäben… Bei weiteren 17 Kameras prüft die Polizeidirektion Hannover zurzeit deren Notwendigkeit…“

Das Urteil mit dem Aktenzeichen 10 A 4629/11 ist noch nicht rechtskräftig.

Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main gratuliert dem Kläger und der Bürgerrechtsgruppe freiheitsfoo, die die Klage unterstützt hat, zu diesem Erfolg!

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