“Section Control” – ein weiterer Schritt in die Totalüberwachung

Schuetze/ Juni 9, 2016/ alle Beiträge, Pressemitteilung, staatliche Überwachung / Vorratsdatenspeicherung, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Bereits im Herbst 2014 berichtete NWS online von einer neuen Art der Geschwindigkeitskontrollen, die in Niedersachsen getestet wurden.

Das Section Control genannte Verfahren arbeitet gänzlich anders als bislang bekannte Blitzer: An einem Punkt A werden ausnahmslos alle Fahrzeuge incl. Fahrzeugführer fotografiert und abgespeichert. An einem weiter entfernten Punkt B wird ein weiteres Foto angefertigt und die beiden Bilder anhand Bilderkennung (Kennzeichenerfassung) einander zugeordnet. Ist das Fahrzeug nun schneller von A nach B gelangt als es durch die vorgegebene Tempobeschränkung zulässig war, so wird das übliche Verfahren für ein Bußgeld oder gar einen Führerscheinentzug angestoßen.

Im Mai 2016 vermeldete NWS online das Ende der Testphase und es seien alle Fragen der Datensicherheit geklärt. Was für die Sicherheit noch stimmen mag, sehen wir in Bezug auf die Fragen der informationellen Selbstbestimmung keineswegs als geklärt.

Wir sind durchaus der Meinung, dass Geschwindigkeitskontrollen zur Erhöhung der Sicherheit wichtig und notwendig sind (wenn diese denn im Ausnahmefall auch deshalb z. B. vor Schulen, an Spielplätzen etc. stattfinden und nicht um Geld in die Kassen zu spülen).

Es ist nur eine Frage der Zeit, bis diese Technik dann mit weiteren Orwell’schen Überwachungsmaßnahmen kombiniert werden, um den Bürger für den Überwachungsstaat vollständig gläsern zu machen. Ein weiteres Beispiel für diese Bestrebungen ist das Ausufern der Funkzellenabfragen, bei denen massenhaft die Bewegungsdaten Unschuldiger ausgespäht werden.

Wir appellieren jedoch an die Verantwortlichen, von diesem weiteren Schritt in die ausufernde Totalüberwachung mittels Bildaufzeichnungen Abstand zu nehmen und auf derartige Maßnahmen zu verzichten. Freiheit stirbt mit Sicherheit!

Details zur Anlage sind übrigens auch bei Freiheitsfoo zu finden. In einem weiteren Artikel ist auch der Schriftwechsel mit den niedersächsischen Innenministerium nachzulesen.

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