Kundgebung „70 Jahre Grundgesetz / 1 Jahr Europäische Datenschutz-Grundverordnung“ am 25. Mai in Frankfurt

Datenschutzrheinmain/ Mai 8, 2019/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, EU-Datenschutz, Hessischer Datenschutz, staatliche Überwachung / Vorratsdatenspeicherung, Veranstaltungen / Termine, Videoüberwachung in der Region/ 0Kommentare

Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main lädt ein zu einer Kundgebung am 25.05.2019 ab 13.00 Uhr auf der Zeil (zwischen MyZeil und Brockhausbrunnen).

Anlass dafür sind

  • der 70. Jahrestag des Inkrafttretens des Grundgesetzes am 23.05.1949,
  • der 1. Jahrestag des Inkrafttreten der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25.05.2018 sowie
  • der 5. Jahrestag einer Sammelbeschwerde der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main gegen 369 Standorte von Videoüberwachungsanlagen in Frankfurt, die am 26.05.2014 an den hessischen Datenschutzbeauftragten gerichtet wurde.

Mit Artikel 1 GG („Die Würde des Menschen ist unantastbar“) und Artikel 2 GG („Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit…“) haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes vor 70 Jahren die Grundlagen für ein demokratisches Staatswesen geschaffen.

Mit dem sogenannten Volkszählungsurteil,einer Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15.12.1983, haben die Verfassungsrichter das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung als Ausformung der Artikel 1 und 2 Grundgesetz entwickelt.

Und mit der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) trat am 25.05.2018 im größten Teil Europas ein Regelwerk in Kraft, das wichtige Grundlagen geschaffen hat, um das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung unter den aktuellen politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen weiter sicher zu stellen.

Dies sind Gründe dafür, am 25. Mai auf die Straße zu gehen und diese Entwicklung zu feiern und zu würdigen.

Zugleich sind in den letzten Jahren auch die Bedrohungen des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung stärker geworden:

  • Konzerne wie Facebook und Google nutzen ihre Macht, um weltweit Datensammlungen über hunderte Millionen Menschen anzulegen und mit deren Auswertung und Vermarktung privatwirtschaftliche Interessen zu förden und politisch manipulativ zu wirken.
  • (Un-)Sicherheitspolitiker – nicht nur in Deutschland und Europa – nutzen die heute vorhandenen technischen Möglichkeiten, um Menschen und ihr Verhalten immer engmaschiger zu überwachen.
  • Staatliche und private Kamerabetreiber nutzen darüber hinaus – häufig ohne jede Rechtsgrundlage – Videokameras, um Menschen zu überwachen, die sich im öffentlichen Raum, auf Straßen und Plätzen und allgemein zugänglichen Einrichtungen bewegen.

Letzteres ist insbesondere in der Frankfurter Innenstadt spür- und sichtbar. Wie dicht das Netz der Videoüberwachung ist, wird auf der Zeil zwischen Hauptwache und Konstablerwache an vielen Stellen sinnlich erfahrbar. Die weit überwiegende Zahl der Kameras wird von Banken, Hauseigentümern, Laden- und Restaurantbetreibern eingesetzt. Aber auch die Frankfurter Polizei überwacht den öffentlichen Straßenraum und möchte die Zahl ihrer Kameras weiter erhöhen.

Zwei Beispiele:

An der Fassade des die Zeil beherrschenden Gebäudes von MyZeil befinden sich vier sogenannte Domekameras (Kameras in einer nach unten oder seitlich gerichteten Glaskuppel), zwei in der Mitte unter dem Haupteingang, je eine an den Gebäudeenden, die auf Grund ihrer Positionierung in der Lage sind, die gesamte Zeil zwischen Hauptwache und Konstablerwache und damit täglich zehntausende Menschen und deren Bewegungen und Verhalten zu beobachten und dies aufzuzeichnen. Privaten Kamerabetreibern steht aber nicht das Recht zu, den öffentlichen Straßenraum zu überwachen.


Die Frankfurt Polizei betreibt seit vielen Jahren vier Videoüberwachungskameras auf der Konstablerwache. Demnächst soll auch die Hauptwache von der Polizei videoüberwacht werden. Da die Hauptwache auch für politische Kundgebungen und Demonstrationen genutzt wird, ist dies auch ein Eingriff in die Grundrechte auf Meinungsfreiheit (Artikel 5 GG) und Versammlungsfreiheit. (Artikel 8 GG). Der Wunsch, auch den Brockhausbrunnen auf der Zeil und seine Umgebung sowie den Römerberg zu überwachen, konnte die Polizei nicht durchsetzen.

Dies alles sind Gründe dafür, am 25. Mai auf die Straße zu gehen.

Kommen Sie zur Kundgebung der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main!

Leisten Sie damit einen Beitrag dafür, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu verteidigen!

 

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