„In ein Lokal das seine Gäste und Beschäftigten videoüberwacht setze ich mich nicht…“

Datenschutzrheinmain/ September 1, 2013/ alle Beiträge, Videoüberwachung, Vorratsdatenspeicherung/ 0Kommentare

powidatschl

Fundsache!

(Quelle: http://www.qype.com/place/2197214-Cafe-Caramel-Frankfurt-am-Main/photos/3540394).

Man sollte es nicht für möglich halten: Auch Cafébetreiber, Kneipiers, Pizzabäcker und Restaurantpächter setzen auf die Videoüberwachung von Gästen und Personal. Und scheinbar oder tatsächlich wird das weitgehend kritiklos hingenommen…

Auf Grund von Hinweisen aus der Frankfurter Bürgerschaft veröffentlichen wir nachfolgend Fotos von Lokalen mit Videoüberwachung im Außenbereich, die – rechtswidrig – auch den öffentlichen Raum rings um die Lokalität ins Visier nehmen. Dass im Regelfall auf die nach § 6b BDSG zwingend vorgeschriebene Kennzeichnung der Überwachungsanlagen verzichtet wird, ist da schon fast eine Bagatelle…

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Eschenheimer Tor 3 (Innenstadt)

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Eschersheimer Landstr. 42 (Nordend)

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Kurt-Schumacher-Str. 45 (Innenstadt)

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Mainzer Landstr. 292 (Gallusviertel)

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Mainzer Landstr. 302 (Gallusviertel)

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Martin-Luther-Str. 23 (Nordend)

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Oeder Weg 95 (Nordend)

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