Videoüberwachung an der Alten Oper Frankfurt – auch für Zwecke der Demonstrationsüberwachung?

Datenschutzrheinmain/ September 1, 2013/ alle Beiträge, Videoüberwachung, Vorratsdatenspeicherung/ 0Kommentare

Die Alte Oper in Frankfurt ist zentral und verkehrsgünstig gelegen; der davor befindliche Opernplatz bietet tausenden von Menschen Platz zum flanieren, aber auch für Kundgebungen und Demonstrationen.

Ringsum ist das Gebäude der Alten Oper bestückt mit einer Vielzahl von Videokameras. Auffallend dabei: Der Platz vor dem Haupteingang der Alten Oper befindet sich im Visier von 2 auf den Platz gerichteten Videokameras sowie von 3 Dome-Kameras, deren Objektive  geeignet sind, in alle Richtungen geschwenkt zu werden. Mit diesen 5 Kameras kann der Opernplatz auch entfernt vom Gebäude überwacht werden. Und damit ist die Überwachung von Demonstrationen und Kundgebungen prinzipiell möglich.

Nachdem ein  Mitglied der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main auf diesem Umstand aufmerksam wurde, hat die Gruppe bei der Alte Oper Frankfurt Konzert- und Kongresszentrum GmbH mit einem offenen Brief vom 01.09.2013 Auskünfte zum Zweck und der Funktionsweise der Videoüberwachungsanlage angefordert.

Im Schreiben an die Alte Oper heißt es u. a.: „Ihre auf diesen Platz gerichteten Kameras und die damit erstellten Aufnahmen stellen einen Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht

  •  Art. 1 GG ‚Die Würde des Menschen ist unantastbar‘;
  •  Art. 2 GG ‚Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit…‘

der den öffentlichen Platz nutzenden Menschen dar. Es besteht zudem die unmittelbare Gefahr, dass Sie mit dem Betrieb dieser Kameras zugleich massiv in weitere Grundrechte eingreifen:

  • Art. 5 GG ‚Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten…‘;
  • Art. 8 GG ‚Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.‘.

Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass insbesondere die Polizei bei Demonstrationen, Kundgebungen und Versammlungen in Frankfurt zunehmend exzessiv vom Mittel der Videoüberwachung Gebrauch macht (zuletzt u. a. am 1. Mai 2013 bei den Protesten gegen den versuchten Naziaufmarsch und am 1. Juni 2013 bei der Blockupy-Demonstration) haben wir einige Fragen, die nicht nur rechtlich sondern auch politisch von Bedeutung sind.“

Der offene Brief enthält Fotos der auf den Opernplatz gerichteten Kameras und 16 detaillierte Fragen zu der Videoüberwachungsanlage. Er ist hier im Wortlaut nachlesbar: B-2013.09.01-an-alte-oper

Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hat sich auch an Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und des für den Bereich Alte Oper / Opernplatz zuständigen Ortsbeirats 1 (Altstadt, Bahnhof, Europaviertel, Gallus, Gutleut, Innenstadt) gewandt. Sie bittet die Mitglieder dieser Gremien um Unterstützung bei der Aufklärung der Sachverhalte und der notwendigen Veränderungen an der Videoüberwachungsanlage der Alten Oper.

Nachtrag 12.09.2013

Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hat sich heute erneut mit der Bitte um Auskunft an die Alte Oper gewandt. Im Schreiben heißt es u. a.: „…auf unsere Anfrage ging von Ihnen bei uns bisher keine Stellungnahme und auch keine Eingangsbestätigung ein. Da wir uns – nach Versand unserer Anfrage an Sie – auch  an mehrere Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung und des für den Bereich Alte Oper / Opernplatz zuständigen Ortsbeirats 1… gewandt und die Mitglieder dieser Gremien um Unterstützung bei der Aufklärung der Sachverhalte gebeten haben hat heute eine Fraktion der Stadtverordnetenversammlung eine Anfrage gemäß § 50 II Satz 5 HGO zum Thema Videoüberwachung an der Alten Oper gestellt. Wir sind daran interessiert, Auskünfte direkt von der Quelle zu erhalten und bitten daher um baldige Beantwortung unserer Fragen.“

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