Geheime Verschlusssache? Die Verträge zwischen der Stadt Frankfurt und der Europ. Zentralbank (EZB) über die Videoüberwachung im Außenbereich der EZB

CCTV-NeinDanke/ November 20, 2023/ alle Beiträge, Informationsfreiheit / Transparenz, Videoüberwachung, Videoüberwachung in der Region/ 0Kommentare

Die Europäische Zentralbank (EZB) betreibt außerhalb ihres eigenen Geländes am Mainufer Videoüberwachungskameras in einem Bereich, der sich im Besitz der Stadt Frankfurt befindet und der von Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen – auch wg. der Nähe zu den Sport- und Freizeitanlagen im nahe gelegenen Hafenpark – in großer Zahl gern genutzt wird.

Planskizze: Standorte der 6 Videokameras (K1 – K6) der EZB auf öffentlichen Wegen am Mainufer (Karte: OpenStreetMap)

Eine Frankfurter Bürgerin stellte Anfang Oktober auf der Grundlage der Informationsfreiheitssatzung gegenüber dem Umweltdezernat der Stadt Frankfurt den Antrag, ihr „folgende Unterlagen in elektronischer Form (ggf. als pdf-Dateien) zur Verfügung zu stellen:

  1. Wortlaut des Beschlusses des Magistrats der Stadt Frankfurt über die Erteilung eines Sondernutzungsrechts für die EZB für das o. g. in Besitz der Stadt Frankfurt befindliche Areal.
  2. Wortlaut der Verträge, die ‚zwischen Grünflächenamt beziehungsweise Hafenbetrieben und der EZB‘ abgeschlossen wurden.“

Dieser Antrag wurde von der Umweltdezernentin Rosemarie Heilig mit Bescheid vom 03.11.2023 in vollem Umfang abgelehnt. Geradezu hochdramatisch liest sich die Begründung:

Dass die EZB mit Gestattung der Stadt Frankfurt Videoüberwachung im Außenbereich zwischen ihrem Grundstück und dem Main betreibt, wurde spätestens dann öffentlich bekannt, als Mitglieder der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main im März 2016 ie bis dahin nicht gekennzeichneten Videoüberwachungskameras der Europäischen Zentralbank (EZB) durch Verhüllung vorübergehend außer Betrieb nahmen.

Durch Anfragen

wurden allmählich Einzelheiten zu den Sachverhalten bekannt.

Gegenüber der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main erklärte die damalige (und heutige) Umweltdezernentin Rosemarie Heilig mit E-Mail vom 05.08.2016 u. a.: Richtig ist, dass die Masten an denen die von Ihnen beschriebenen Kameras installiert sind, auf Flächen stehen, welche der Stadt Frankfurt am Main gehören. Zwischen der EZB und dem Grünflächenamt besteht ein umfangreiches Vertragswerk mit dem die Nutzung von städtischen Flächen im Umfeld der EZB zur Errichtung und dem Betrieb von Schutzeinrichtungen geregelt ist. Allerdings gibt es keine explizite Regelung bezüglich der von Ihnen beschriebenen Videoüberwachung. Wie Ihnen schon unser Referat Datenschutz mitteilte, ist Errichter und Betreiber der Videoüberwachung die Europäische Zentralbank (EZB). Diese ist damit für den ordnungsgemäßen und gesetzeskonformen Betrieb der Anlage, welche zum weitreichenden Sicherheitskonzept der EZB gehört, verantwortlich. Bedauerlicherweise ist mir nicht bekannt, ob und wie eine Abstimmung mit dem hessischen Datenschutzbeauftragten als zuständige Aufsichtsbehörde erfolgt ist. Hier werde ich das Grünflächenamt beauftragen sich über den aktuellen Sachstand zu informieren um mir auf dieser Basis eine Meinung zum Sachverhalt zu bilden und angemessen reagieren zu können.“ Ergänzend hatte die HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH bereits mit Brief vom 27.07.2016 mitgeteilt, dass auf dem Gelände der Hafenbahn keine Kameras der EZB errichtet seien. Die Hafenbetriebe hätten der EZB aber vertraglich zugestanden, dass diese Rohre unter den Gleisen der Hafenbahn verlegen durfte.

  • Warum jetzt also die Geheimnistuerei der Umweltdezernentin? – fragt sich die anfragende Bürgerin.
  • Hat sich die Auskunftsfreude der Stadt Frankfurt nach Inkrafttreten der Informationsfreigheitssatzung verringert statt verbessert?

Die anfragende Bürgerin will sich damit nicht zufrieden geben. Sie wird eine Beschwerde beim Hessischen Informationsfreiheitsbeauftragten einreichen, damit dieser prüft, ob die Stadt Frankfurt die Auskunftsregelungen des Hessischen Informationsgreiheitsrechts (§§ 80 – 89 HDSIG) und der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Frankfurt unzulässig restriktiv auslegt.

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