Datenschützer nehmen illegale Videoüberwachungskameras der Europäischen Zentralbank (EZB) vorübergehend außer Betrieb

Datenschutzrheinmain/ März 26, 2016/ alle Beiträge, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Mitglieder der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main stellten Anfang März 2016 fest, dass am Mainufer nahe des Frankfurter Osthafens vier Videoüberwachungskamera neu installiert wurden. Drei der vier Kameras überwachen einen Weg, der von Fußgänger/innen und Fahrradfahrer/innen gern und viel genutzt wird.

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Am rechten Bildrand zwei, am linken Bildrand eine Überwachungskamera; im Hintergrund die Deutschherrnbrücke über den Main

Die Kameras befinden sich in unmittelbarer Nähe der großen und von vielen FrankfurterInnen gut angenommenen Freizeitanlage am Main zwischen Deutschherrnbrücke und Honsellbrücke sowie am Zugang zum Lokal Oosten am Hochkai des Osthafens. Täglich passieren mehrere hundert, an sonnigen Tagen auch mehr als tausend Menschen die Kameras.

Da im Umfeld der Kameras die in § 6b Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zwingend vorgeschriebenen Hinweise auf den Betreiber der Überwachungskameras fehlen und Recherchen zum Betreiber bislang kein Ergebnis zeigten, nahmen Mitglieder der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main die Kameras am Ostersamstag 26.03.2016  in einer demonstrativen Aktion zivilen Ungehorsams durch Verhüllung vorübergehend außer Betrieb.

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Die Kameras vor und nach der Verhüllung

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Erst im Verlauf der Aktion am 26.03.2016 stellte sich heraus, dass die Kameras durch die Europäische Zentralbank (EZB) oder das von ihr beauftragte Sicherheitsunternehmen betrieben werden. Das Gelände, auf dem die Kameras installiert sind, liegt außerhalb des Zauns um das EZB-Grundstück und ist vermutlich im Besitz der Stadt Frankfurt bzw. des Grünflächenamts. Ob die Stadt Frankfurt der EZB die Installation dieser Kameras gestattet hat, auf welcher Rechtsgrundlage dies erfolgt ist und wie ggf. die Vertragsgestaltung aussieht, ist derzeit noch nicht geklärt.

Aus Sicht der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main unterliegen die durch die Verhüllung vorübergehend außer Betrieb gesetzten Kameras deutschem Recht, da sie sich nicht auf dem exterritorialen Grundstück der EZB befinden. Neben Anfragen zu dieser Installation an die EZB selbst haben die Datenschützer deshalb auch Anfragen zu diesen Kameras an die Bundesdatenschutzbeauftragte und den Hessischen Datenschutzbeauftragten gerichtet.

Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main möchte mit ihrer Aktion zivilen Ungehorsams auch auf einen Mangel in der Gesetzgebung zur Nutzung von Überwachungskameras hinweisen. Solange die Vorschrift des § 6b Abs. 2 BDSG, wonach „der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle… durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen“ sind, nicht mit einer Bußgeldregelung verbunden ist, wird es Betreiber von Videoüberwachungsanlagen leicht gemacht, diese zwingende Rechtsnorm zu missachten. BürgerInnen, die durch diese Überwachungsanlagen in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung nachteilig berührt werden, wird es dadurch zusätzlich schwer gemacht, ihre Rechte gegenüber den Kamerabetreibern durchzusetzen. Auch eine gleichlautende Vorschrift im hessischen Polizeirecht (§ 14 HSOG), die den Einsatz von Überwachungskameras durch die Polizei regelt, wird häufig nicht beachtet.

Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main fordert die Gesetzgeber des Bundes und des Landes Hessen erneut auf, die jeweiligen Gesetze in dem Sinne nachzubessern, dass mangelhafte Kennzeichnung von Videoüberwachungsanlagen im öffentlichen Raum künftig mit Bußgeldern geahndet werden kann.

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