Videoüberwachung des Frankfurter Mainufers durch die Europäische Zentralbank (EZB): Wie Ämter und Betriebe der Stadt Frankfurt daran beteiligt sind

Datenschutzrheinmain/ August 8, 2016/ alle Beiträge, Videoüberwachung, Videoüberwachung in der Region/ 0Kommentare

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Drei der sechs Videoüberwachungskameras der EZB am Mainufer in Frankfurt

Täglich bewegen sich mehrere Hundert, an sonnigen Tagen auch mehrere Tausend Menschen am Mainufer nahe dem EZB-Gelände. Überwacht werden sie dabei von Videokameras der EZB. Nachdem Mitglieder der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main Ende März 2016 drei nicht gekennzeichnete Videoüberwachungskameras am Frankfurter Mainufer verhüllten wurde bekannt, dass

  • diese und weitere drei Kameras an frei und öffentlich zugänglichen Wegen und Straßen von der EZB betrieben werden und
  • das Grünflächenamt und die Hafenbetriebe der Stadt Frankfurt der EZB die Nutzung ihrer Grundstücke für die Errichtung von Kameras gestattet haben.

Bestätigt wurde dies durch eine Pressemeldung. Die Frankfurter Rundschau vom 31.03.2016 zitierte nach der Verhüllungsaktion einen Vertreter der EZB mit der Aussage: „Dass die Kameras am Ufer stehen dürfen, sei in einem Vertrag zwischen EZB, den städtischen Hafenbetrieben und dem Grünflächenamt geregelt.“

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Planskizze: Standorte der 6 Videokameras (K1 – K6) der EZB auf öffentlichen Wegen am Mainufer (Karte: OpenStreetMap)

Lange Zeit konnte diese Aussage nicht näher verifiziert werden. Das Grünflächenamt der Stadt Frankfurt reagierte auf wiederholte Nachfrage mit Schweigen. Nachhaltiges Nachhaken der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main brachte in den letzten Tagen aber neue Erkenntnisse.

  • Die HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH teilte mit Brief vom 27.07.2016 mit, dass auf dem Gelände der Hafenbahn keine Kameras der EZB errichtet seien. Die Hafenbetriebe hätten der EZB aber vertraglich zugestanden, dass diese Rohre unter den Gleisen der Hafenbahn verlegen durfte.
  • Die für das Grünflächenamt zuständige Umweltdezernentin der Stadt Frankfurt, Rosemarie Heilig, teilte mit E-Mail vom 05.08.2016 u. a. mit: Richtig ist, dass die Masten an denen die von Ihnen beschriebenen Kameras installiert sind, auf Flächen stehen, welche der Stadt Frankfurt am Main gehören. Zwischen der EZB und dem Grünflächenamt besteht ein umfangreiches Vertragswerk mit dem die Nutzung von städtischen Flächen im Umfeld der EZB zur Errichtung und dem Betrieb von Schutzeinrichtungen geregelt ist. Allerdings gibt es keine explizite Regelung bezüglich der von Ihnen beschriebenen Videoüberwachung. Wie Ihnen schon unser Referat Datenschutz mitteilte, ist Errichter und Betreiber der Videoüberwachung die Europäische Zentralbank (EZB). Diese ist damit für den ordnungsgemäßen und gesetzeskonformen Betrieb der Anlage, welche zum weitreichenden Sicherheitskonzept der EZB gehört, verantwortlich. Bedauerlicherweise ist mir nicht bekannt, ob und wie eine Abstimmung mit dem hessischen Datenschutzbeauftragten als zuständige Aufsichtsbehörde erfolgt ist. Hier werde ich das Grünflächenamt beauftragen sich über den aktuellen Sachstand zu informieren um mir auf dieser Basis eine Meinung zum Sachverhalt zu bilden und angemessen reagieren zu können.“

Der Hessische Datenschutzbeauftragte hatte im April 2016 auf eine Anfrage der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main mitgeteilt, er sei nicht die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde, da Kamerabetrieben die EZB sei. Nachdem jetzt zweifelsfrei geklärt ist, dass die EZB ihre Kameras auf Grundstücken des Grünflächenamts und der Hafenbetriebe der Stadt Frankfurt errichtet hat wurde dem Hessischen Datenschutzbeauftragten der aktuelle Schriftwechsel mit den Hafenbetrieben und der Umweltdezernentin zur Verfügung gestellt, damit er erneut prüft

  • ob er für diese Kameras außerhalb des EZB-Grundstücks die zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde ist und
  • wie er den Betrieb der Kameras und der Aufzeichnung von Bewegungsdaten von Menschen im öffentlichen Raum am Mainufer bewertet.

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