Frankfurt: FDP-Stadtverordnetenfraktion lehnt Ausbau der Videoüberwachung an der Hauptwache ab

Datenschutzrheinmain/ April 28, 2017/ alle Beiträge, Videoüberwachung, Videoüberwachung in der Region/ 0Kommentare

In der Stadtverordnetenversammlung in Frankfurt wird am 04.05.2017 über einen Antrag der FDP-Fraktion vom 17.01.2017 beraten, der unter dem Betreff „Keine weitere Ausweitung der Videoüberwachung“ fordert: „Der Magistrat wird aufgefordert, über die im Koalitionsvertrag von CDU, SPD und Grünen vereinbarten Standorte für eine Videoüberwachung hinaus keine weitere Videoüberwachung zu beschließen.“

Der Antrag enthält neben parteipolitischer Polemik gegen die Koalitionsfraktionen im Frankfurter Rathaus (CDU, SPD, Grüne) und diversen politischen Aussagen und Bewertungen, die vom Verfasser dieses Beitrags nicht geteilt werden, auch unterstützenswerte Positionen:

  • „Bei der Entscheidung über die Einführung eines Standortes für die Videoüberwachung ist zwischen dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung abzuwägen.“
  • Es besteht die Gefahr, dass die CDU mit ihrer Taktik ‚zwei Schritte nach vorne und einen Schritt zurück‘ den Einstieg in die flächendeckende Videoüberwachung sucht. Weitere Forderungen nach neuerlichen Anschlägen sind absehbar. Dies ist in keinem Falle mehr mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar.“

Mit Ihrem Antrag vom 17.01.2017 nimmt die FDP-Fraktion erkennbar Bezug auf den Vorstoß des Frankfurter CDU-Vorsitzenden Uwe Becker, der im Dezember 2017 den massiven Ausbau der Videoüberwachung in der Frankfurter Innenstadt gefordert hat. Diese Forderung wurde zwischenzeitlich in Teilen von Markus Frank (CDU), Sicherheitsdezernent der Stadt Frankfurt aufgegriffen, der die Videoüberwachung der Frankfurter Hauptwache fordert. Auf einen Brief mit detaillierten Fragen hat Herr Becker bislang nicht geantwortet.Bevor SPD und Grüne, die Koalitionspartner der Frankfurter CDU, dem Druck der CDU nachgeben, sollten sie dem CDU-Sicherheitsdezernenten Markus Frank und dem CDU-Bürgermeister Uwe Becker mindestens folgende Fragen stellen:

  • Gibt es belastbare und für die interessierte Öffentlichkeit überprüfbare Daten, dass es an der Hauptwache ein erhöhtes Aufkommen von Drogen- und Kleinkriminalität, Diebstählen und Raubüberfällen gibt – also einen örtlich präzise abgrenzbaren Kriminalitätsschwerpunkt?
  • Gibt es belastbare und für die interessierte Öffentlichkeit überprüfbare Daten, dass andere Mittel der Gewaltprävention und der Aufklärung von Straftaten an der Hautwache nicht zur Verfügung stehen oder nicht geeignet sind, das gewünschte Ziel zu erreichen?
  • Gibt es belastbare und für die interessierte Öffentlichkeit überprüfbare Daten, dass die Videoüberwachung der Hauptwache die Probleme objektiv reduzieren kann?
  • Gibt es für die bereits bestehenden Plätze – Konstablerwache und Bahnhofvorplatz – Evaluierungen, die die Fortsetzung dieser bestehenden Videoüberwachung rechtfertigen?

Gegen die Pläne zur Videoüberwachung des Areals an der Hauptwache regt sich Widerstand nicht nur in der Stadtverordnetenversammlung sondern auch in der Frankfurter Stadtgesellschaft. Der Beschlussvorschlag des Frankfurter Sicherheitsdezernenten für den Ausbau der Videoüberwachung an der Hauptwache in Frankfurt ist unmittelbar nach seiner Veröffentlichung von unterschiedlichen Organisationen kritisiert worden. Sie stellen in einer gemeinsamen Erklärung u. a. fest:

Neben dem Römerberg und dem Opernplatz ist die Hauptwache einer der zentralen Punkte in Frankfurt, an dem sich Menschen zu Kundgebungen und Demonstrationen versammeln. Die Forderung, diesen Ort dauerhaft durch Polizeikameras überwachen zu lassen, sehen wir als massive Beeinträchtigung der Grundrechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit an. Wir lehnen daher die Forderungen und Pläne zum Ausbau der Videoüberwachung an der Hauptwache entschieden ab!“

Die InitiatorInnen des Aufrufs rufen dazu auf, dass all diejenigen, denen der Schutz der Grundrechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit wichtig ist, die Stellungnahme unterzeichnen. Rückmeldungen dazu sind möglich an die Mailadresse kontakt [at] ddrm.de.

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