eGk-Rechtshilfefonds: KlägerIn für ein Verfahren zum Thema Elektronische Gesundheitskarte und Telematik-Infrastruktur gesucht

Datenschutzrheinmain/ April 27, 2017/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz, Telematik-Infrastruktur/ 0Kommentare

Bei Digitalcourage e.V. wurde ein Rechtshilfefonds für die juristische Basisarbeit zur Gesundheitskarte eingerichtet. Hauptzweck ist die Finanzierung der Erstellung von Muster-Schriftsätzen, die Gegnern der eGK bzw. der Telematikinfrastruktur behilflich sein sollen.Spenden für diesen Rechtshilfefonds können auf das Konto DE48 3702 0500 5459 5459 10 (IBAN) von Digitalcourage e. V. überwiesen werden.
Der Rechtshilfefonds eGk hat beschlossen, das bisher gesammelte Geld in die Unterstützung eines einzelnen Rechtsverfahrens zu investieren, das von einer Klägerin oder einem Kläger entweder bereits begonnen wurde, oder noch im Jahr 2017 begonnen wird. Es könnte statt Klägerin / Kläger auch eine Antragstellerin, ein Antragsteller sein, etwa nach dem Informationsfreiheitsgesetz, oder Beschwerdeführerin, Beschwerdeführer beim Bundesverfassungsgericht, usw.Es ist jede denkbare Rolle in jeder Art von Rechtsverfahren gemeint. Thema muss aber die Elektronische Gesundheitskarte (eGk) und die Telematik-Infrastruktur sein.

Welches Verfahren zum Thema EGK und Telematik-Infrastruktur unterstützt wird soll durch eine offene Ausschreibung ermittelt werden. Einzelheiten dazu sind auf der Homepage des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e. V. veröffentlicht.

Anträge auf Unterstützung müssen bis zum 30.6.2017, 24:00 Uhr eingereicht werden, und zwar per E-Mail an folgende Adresse: egk-rechtshilfefonds@digitalcourage.de.

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