Europäische Zentralbank (EZB): Ungenierte Videoüberwachung des öffentlichen Straßenraums im Umfeld der Bank

Datenschutzrheinmain/ Juni 23, 2015/ alle Beiträge, Videoüberwachung, Videoüberwachung in der Region/ 0Kommentare

Ein Frankfurter Bürger hat die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main über eine Anfrage unterrichtet, die er wg. mehrerer Dome-Kameras auf dem EZB-Gelände an die EZB gerichtet hat.

IMG_0001Eine von 4 Dome-Kameras am Besuchereingang der EZB in der Sonnemannstraße

Allein am Besuchereingang in der Sonnemannstraße sind vier Dome-Kameras so angebracht, dass Sie den öffentlichen Straßenraum (und damit auch die Fuß- und Fahrradwege beiderseits der Sonnemannstraße) überwachen können. Weitere Dome-Kameras sind entlang der Grundstücksgrenze, auch in der Horst-Schulmann-Straße, installiert. Auch sie sind auf Grund ihrer Positionierung und Höhe in der Lage, Fußgänger und Fahrradfahrer außerhalb des Geländes der EZB zu erfassen. Der Bürger richtete deshalb am 31.03.2015 ein Schreiben an die EZB. Seine Fragen:

  • „Wird mit den genannten Kameras auch der öffentliche Straßenraum außerhalb des Grundstücks der EZB überwacht?
  • Wenn Ja: Auf welcher (deutschen oder europäischen) Rechtsgrundlage wird die Videoüberwachungsanlage betrieben?
  • Wenn Ja und unter Bezugnahme auf § 6b Bundesdatenschutzgesetz: Welche ‚berechtigten Interessen‘ hat die EZB an der Überwachung des öffentlichen Straßenraums außerhalb ihres Grundstücks? Welche ‚konkret festgelegten Zwecke‘ sollen durch den Betrieb der Videoüberwachungsanlage erreicht werden?
  • Sind die Kameras ständig oder nur bei definierten Anlässen in Betrieb?
  • Wenn die Kameras nur bei definierten Anlässen in Betrieb genommen werden: Um welche Art von Situationen oder Vorkommnissen handelt es sich dabei?
  • Werden die erhobenen Daten gespeichert? Wenn Ja: Wie lange?
  • Wird neben der Videoüberwachung auch eine Gesichtserkennungs-Software eingesetzt? Wenn Ja: Zu welchem Zweck?
  • Wer hat Zugang zu den mit den Videokameras erstellten Daten (Organisationen, öffentliche oder private Stellen, Personen)?”

Mit Datum 08.06.2015 ging dem anfragenden Bürger ein Antwortschreiben der EZB zu. Es enthält aus Sicht der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main nur völlig unzureichende und vor allem wenig präzise Auskünfte.

So wurde die Frage, ob auch der öffentliche Straßenraum außerhalb des Grundstücks der EZB mit den Videokameras überwacht wird, wie folgt beantwortet: „Der Bürgersteig und der Fahrradweg bis zum Kfz-Fahrbereich im Bereich der Sonnemannstraße und der Horst-Schulmann-Straße werden nicht laufend überwacht, sondern zyklisch zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit der sonstigen Sicherheitseinrichtungen, weiters im Bedarfsfall (ereignisbezogen) sowie präventiv, um im unmittelbaren Umfeld der EZB mögliche Vorbereitungen von Straftaten zu erkennen.“ Aus dieser Antwort ist nicht erkennbar, wie häufig der öffentliche Straßenraum ins Visier der Kameras gerät.

Die EZB nimmt sich zudem das Recht, im öffentlichen Straßenraum außerhalb ihres Grundstücks ordnungsrechtliche Aufgaben wahrzunehmen („…mögliche Vorbereitungen von Straftaten zu erkennen“), die in einem Rechtsstaat ausschließlich den öffentlichen Sicherheitsbehörden übertragen sind.

Auch auf die Frage, wie lange erhobene Daten der Videokameras gespeichert werden, sind die Auskünfte unbefriedigend und unbestimmt zugleich: Die EZB speichert Videodaten grundsätzlich für eine Zeitdauer von maximal 21 Kalendertagen, heißt es an einer Stelle im Antwortschreiben der EZB. An anderer Stelle ist gar zu lesen: „Verfahrensverzeichnisse werden von der EZB ausschließlich für jene Videoüberwachungsdaten geführt, die entweder ausnahmsweise länger als 21 Tage gespeichert werden oder von der EZB weitergegeben werden.“ Was der Grund für solche Ausnahmen ist und an welche anderen Institutionen Videodaten weitergegeben werden, ist aus der Antwort nicht erkennbar. Gemessen an den Regeln, die es in Deutschland für die Speicherfristen von Videoaufnahmen gibt (i. d. R. 48 bis 72 Stunden) ist der genannte Zeitraum außerordentlich lang.

Der betroffene Bürger hat sich auf Anraten der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main mit einer Beschwerde an den Europäischen Datenschutzbeauftragten gewandt. Auf dessen Stellungnahme sind wir gespannt…

IMG_0001_1Rund um den EZB-Turm: Dome-Kameras in großer Zahl

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