Datenschützer fordern von Stadtverordneten Verbesserungen beim Schutz der informationellen Selbstbestimmung der in Frankfurt lebenden Menschen

Datenschutzrheinmain/ März 23, 2016/ alle Beiträge, Frankfurter Datenschutzbüro, Regionales, RMV - anonym fahren und zahlen im öffentlichen Nahverkehr, Videoüberwachung/ 1Kommentare

In einem Offenen Brief an die Fraktionen von CDU, FDP, Grünen und SPD in der Stadtverordnetenversammlung hat die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main sechs Forderungen erhoben, die eine wie auch immer geartete neue Koalition in der Stadtverordnetenversammlung und im Magistrat aufnehmen und umsetzen soll:

  1. Schaffung eines unabhängigen Frankfurter Datenschutzbüros
  2. Wildwuchs und Rechtsverstöße bei der Videoüberwachung im öffentlichen Raum verhindern.
  3. Anonymisierte streckenabhängige Tarifgestaltung beim RMV statt RMVsmart
  4. Keine Erfassung und Verarbeitung personenbezogener Daten durch Ämter und Betriebe der Stadt Frankfurt ohne Rechtsgrundlage.
  5. Verbesserung der Arbeitsfähigkeit des behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Frankfurt.
  6. Wiederinkraftsetzung der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Frankfurt.

Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main begründet diese Forderungen mit der Feststellung: Auch in Frankfurt haben Verletzungen des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung in den letzten Jahren an Umfang zugenommen. Neben weltweiten (Stichwort: Enthüllungen von Edward Snowden) lassen sich dafür auch lokale Ursachen benennen.“

Als Beleg für diese Bewertung nennen die Datenschützer u. a.:

  • Ämter und Betriebe der Stadtverwaltung beachten in Sachen Videoüberwachung die geltenden Rechtsgrundlagen nicht immer und nicht ausreichend. So teilte der behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadt Frankfurt nach Beschwerden über Kameras auf städtischen Liegenschaften in mehreren Fällen mit: „Unsere Recherchen haben ergeben, dass es hier in der Tat datenschutzrechtliche Unzulänglichkeiten gibt.“
  • Auch bei der Stadt Frankfurt werden Datensammlungen angelegt, deren Rechtgrundlage zweifelhaft ist. Als Beleg sei hier auf die Protokollierung von Nutzerdaten des kostenlosen Internetangebots in der Stadtbücherei.
  • Ämter der Stadtverwaltung nutzen vereinzelt Adressdaten Frankfurter EinwohnerInnen, um ihnen unverlangt Informationen zuzusenden. Genannt wird ein Beispiel aus dem Jahr 2015. Betroffen: Das Presse und Informationsamt in Verbindung mit dem Bürgeramt der Stadt Frankfurt.

Da es den Frankfurter BürgerInnen an wohnortnahen und (möglichst kostenfreien) Möglichkeiten fehlt, sich in datenschutzrechtlichen Fragen beraten zu lassen und die Personalkapazität des Hessischen Datenschutzbeauftragten und des behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Frankfurt dafür nicht ausreichend sind erneuert die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main ihre erstmals 2013 erhobene Forderung zur Schaffung eines unabhängigen Frankfurter Datenschutzbüros.

Das Schreiben an die Stadtverordnetenfraktionen von CDU, FDP, Grünen und SPD ist hier im Wortlaut nachlesbar.

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