Darmstadt: Erfolg bei der Abwehr illegaler Videoüberwachung des öffentlichen Raums

Datenschutzrheinmain/ Dezember 12, 2016/ alle Beiträge, Videoüberwachung, Videoüberwachung in der Region/ 0Kommentare

Über einen Fall erfolgreicher Gegenwehr gegen illegale Videoüberwachung des öffentlichen Raums berichtet das Darmstädter Echo am 11.12.2016. Der Bericht beginnt mit den Sätzen: „Am Freitag war sie aus dem öffentlichen Raum verschwunden: Eine kleine Kamera in der Wilhelminenstraße hatte zuvor die Darmstädter Kommunalpolitik beschäftigt und war zu einem Bearbeitungsvorgang in der Behörde des hessischen Datenschutzbeauftragten geworden…“ Berichtet wird, was ein Darmstädter Stadtverordneter tut, als ihm eine Kamera im Stadtbild auffällt; und welche Ergebnisse sein Handeln zeitigt.

Dass das Darmstädter Echo diesen Fall so prominent aufgreift, dafür dürfte auch die öffentliche Debatte über die Pläne des Darmstädter Magistrats zur Überwachung des Luisenplatzes eine Ursache sein.

Tatsächlich wird an diesem Beispiel ein Problem deutlich, das in jeder größeren Stadt in Deutschland dutzend- oder gar hundertfach auftritt: Videoüberwachung des öffentlichen Raums durch private Kamerabetreiber. Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hat bereits im Mai 2014 in einer Sammelbeschwerde an den Hessischen Datenschutzbeauftragten 369 Standorte in Frankfurt mit ca. 820 Kameras aufgelistet, die den öffentlichen Straßenraum im Visier haben.

In einem Ratgeber hat die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main über Rechtsgrundlagen für Videoüberwachung informiert und Tipps gegeben, wie man sich gegen illegale Kameras erfolgreich zur Wehr setzen kann.

 

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