Dobrindts verkorkste Maut: „Kontrolliert wird das durch die elektronische Auslesung der Nummernschilder an den Fernstraßen.“

Datenschutzrheinmain/ Dezember 8, 2016/ alle Beiträge, Verbraucherdatenschutz, Vorratsdatenspeicherung/ 0Kommentare

Nach der Einigung zwischen der EU-Kommission und Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) über die Einführung einer Maut für PKWs auf bundesdeutschen Autobahnen und Fernstraßen wird viel darüber debattiert, welche verkehrspolitischen und steuerrrechtlichen Folgen dies haben und was die Maut AutofahrerInnen an Kosten verursachen wird.  

DatenschützerInnen lässt eine andere Nachricht aufhorchen. Die Zeitung Die Welt meldet am 06.12.2016: „‚Eine Vignette wie in Österreich oder der Schweiz ist nicht geplant. Wir leben im digitalen Zeitalter. Die Infrastrukturabgabe wird im Internet bezahlt‘, sagte Enak Ferlemann, parlamentarischer Staatssekretär im Verkehrsministerium…‚Kontrolliert wird das durch die elektronische Auslesung der Nummernschilder an den Fernstraßen.’“ Noch in diesem Jahr soll ein Gesetzentwurf für die Pkw-Maut im Kabinett beraten werden, bis Ostern das parlamentarische Verfahren durchlaufen sein…“ Gläserne AutofahrerInnen würden damit Realität.

 Wo Daten gesammelt und gespeichert werden, da entstehen schnell Begehrlichkeiten

Und Begehrlichkeiten, auf diese Daten zugreifen zu können, gab es bereits seit Einführung der LKW-Maut. So hat der damalige Bundesinnenminister Friedrich (CSU) Ende 2013 gefordert, die strenge Zweckbindung der erhobenen Mautdaten aufzuheben und den Sicherheitsbehörden zugänglich zu machen„Für die Sicherheitsbehörden ist es wichtig, Verbrecher effektiv verfolgen zu können“ lies Minister Friedrich erklären. Der Zugriff auf Mautdaten könne Ermittlungen erheblich beschleunigen. Derzeit werden für die Erhebung der LKW-Maut auf 12.800 Kilometern Bundesautobahnen und 5.400 Abschnitten Kontroll- und Fahrdaten von Millionen Fahrzeugen automatisch erfasst.  Mit der Ausdehnung der Mautpflicht auf PKW’s, die Bundesstraßen benutzen, müsste dieses System in großem Umfang weiter ausgebaut werden. Und es wird wohl nur wenige AutofahrerInnen geben, die sich der Maut und damit ihrer Überwachung entziehen können, weil sie nur auf Landes- und Kreisstraßen unterwegs sind.

Auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter – einer der glühendsten Verfechter der Vorratsdatenspeicherung – hat sich nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Kennzeichenüberwachung in Bayern (Aktenzeichen 6 C 7.13) zu Wort gemeldet hat. “Es kann nicht sein, dass es in Bayern legal ist, automatisiert nach Kfz-Kennzeichen von Verdächtigen zu suchen – und das Mautsystem an Autobahnen bleibt für die Polizei tabu”, erklärte der Vorsitzende des BDK damals dem SPIEGEL.

Eine gute Übersicht über den derzeitigen Stand der Kfz-Kennzeichenüberwachung in vd. Bundesländern und über das bisherige Maut-System hat die Bürgerrechtsgruppe freiheitsfoo aus Hannover erstellt.

 

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