Kommunale Informationsfreiheitssatzungen in Hessen – eine (aktualisierte) Übersicht
1. Informationsfreiheitssatzungen auf der Basis der §§ 80 – 89 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG):
- Landkreise Groß-Gerau, Lahn-Dill-Kreis, Main-Taunus-Kreis, Marburg-Biedenkopf, Offenbach
- Städte und Gemeinden Bad Soden a. Ts., Darmstadt, Eichenzell, Frankfurt, Kassel, Neu-Isenburg, Offenbach, Schwalbach a. Ts., Wiesbaden
2. Ältere Infofreiheitssatzungen (vor Inkrafttreten des HDSIG beschlossen, aber noch immer in Kraft):
- Landkreis Waldeck-Frankenberg
- Städte Alsfeld, Friedberg, Maintal
- Das hessische Innenministerium erklärt dazu auf seiner Homepage: “Der Gesetzgeber wollte mit der neuen Optionsmöglichkeit nach § 81 Abs. 1 Nr. 7 HDSIG bereits bestehende kommunale Informationsfreiheitssatzungen ‘älteren Typs’ nicht automatisch verdrängen (vgl. LT-Drs. 19/5728 S. 97).”
3. Entwürfe von Informationsfreiheitssatzungen , die derzeit Gegenstand parlamentarischer Beratung sind:
- Landkreis Odenwaldkreis
- Städte und Gemeinden Kronberg, Wehrheim
4. Der Landkreis Darmstadt-Dieburg hat mit Beschluss des Kreistags vom 0711.2022 seine am 08.04.2019 beschlossene Informationsfreiheitssatzung wieder aufgehoben. Als Begründung für diesen Schritt erklärt der Kreisausschuss in seiner Vorlage an den Kreistag: „Die Evaluierung der Informationsfreiheitssatzung (Vorlage-Nr. 0609-2021/DaDi) hat auf die geringe Bedeutung für die Informationserlangung durch den berechtigten Personenkreis hingewiesen. Hieran hat sich fortfolgend eher eine zunehmende Zahl an von Individualinteressen motivierten Anfragen angeschlossen. Auch wenn die Zahl der Anträge weiter als gering (2022: bis jetzt 7) einzustufen sind, ist die Berücksichtigung im Tagesgeschäft (bei gleichzeitiger Zurückstellung anderer Aufgaben) ein relevanter Faktor.“
5. In Dreieich (Landkreis Offenbach) hat eine Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung am 27.06.2023 einen Antrag der Fraktion der Grünen, eine Informationsfreiheitssatzung zu erarbeiten, abgelehnt.
6. Sollten den Leser*innen dieses Beitrag weitere kommunale Informationsfreiheitssatzungen bekannt sein, bitten wir um entsprechende Information an kontakt [at] ddrm.de.
7. Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hat im Dezember 2019 einen ersten Entwurf einer Informationsfreiheitssatzung für hessische kommunale Gebietskörperschaften veröffentlicht.
Anlass dafür war, dass in Hessen auf der Grundlage des § 81 Abs. 1 Ziffer 7 HDSIG alle kommunalen Gebietskörperschaften aus dem Geltungsbereich des Hessischen Datenschutz und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) ausgenommen sind; es sei denn, sie beschließen jeweils für sich eigene kommunale Informationsfreiheitssatzungen. Von dieser Möglichkeit haben aktuell lediglich 16 Städte, Gemeinden und Landkreise Gebrauch gemacht. In Hessen gibt es es aber insgesamt nahezu 600 rechtlich selbständige kommunale Gebietskörperschaften, darunter
- 422 Städte und Gemeinden, davon 191 Städte (incl. der 5 kreisfreien Städte Darmstadt, Frankfurt, Kassel, Offenbach und Wiesbaden) und 231 Gemeinden,
- 21 Landkreise,
- mindestens 119 kommunale Zweckverbände unterschiedlichster Art und Aufgabenstellung,
- 4 kommunale Jobcenter (Groß Gerau, Lahn-Dill-Kreis, Main-Kinzig-Kreis, Landkreis Offenbach) die als rechtlich selbständige Anstalten öffentlichen Rechts Aufgaben kommunaler Gebietskörperschaften (der entsprechenden Landkreise) wahrnehmen
- sowie eine unbekannte Anzahl weiterer rechtlich selbständiger Organisationen, denen von kommunaler Gebietskörperschaften (Gemeinden und Landkreisen) Aufgaben übertragen wurden, z. B. das Gesundheitsamt für die Stadt Darmstadt und den Landkreis Darmstadt-Dieburg.
Auf Grund von Rückmeldungen aus der Bürgerschaft, aber auch von Kommunalpolitiker*innen, hat die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main ihren Entwurf überarbeitet und in einer Neufassung veröffentlicht. Wesentliche Grundlagen für die Neufassung des Satzungsentwurfs waren
- der im Oktober 2022 veröffentlichte Entwurf für ein Landestransparenzgesetz Baden-Württemberg, den der frühere Datenschutz- und Informationsfreiheitsbeauftragte von Baden-Württemberg, Stefan Brink, erarbeitet hat sowie
- der Entwurf für ein Bundestransparenzgesetz, , der im November 2022 von einem zivilgesellschaftliches Bündnis (FragdenStaat, Netzwerk Recherche, Mehr Demokratie e.V., Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit, Transparency International Deutschland, Abgeordnetenwatch, Lobbycontrol, Wikimedia Deutschland, Deutscher Journalisten-Verband) veröffentlicht wurde.
In den beiden Gesetzentwürfen und in der Neufassung des Entwurfs der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main für eine kommunale Informationsfreiheitssatzung wird
- ein Transparenzregister gefordert, in dem grundsätzlich alle amtlichen Informationen veröffentlicht werden sollen, soweit es nicht zwingende rechtliche Gründe für Abweichungen von diesem Gebot gibt und
- zu den Kosten für Auskünfte eindeutig festgestellt wird, dass für Informationsfreiheitsanfragen „keine Kosten (Gebühren und Auslagen) oder sonstigen Entgelte erhoben“ werden.
Update 24.10.2023
In der Stadt Kronberg (Hochtaunuskreis) wurde am 07.09.2023 eine kommunale Informationsfreiheitssatzung beschlossen und am 24.10.2023 durch Veröffentlichung in Kraft gesetzt.