Überprüfung von Demokratieprojekten durch Verfassungsschutzämter ist mit dem Verfassungsrecht nicht vereinbar

Datenschutzrheinmain/ Juni 18, 2018/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz, Hessische Landespolitik, Polizei und Geheimdienste (BRD)/ 0Kommentare

Ende 2017 kündigte die schwarz-grüne Landesregierung in Hessen an, künftig alle geförderten Demokratievereine vom Verfassungsschutz durchleuchten zu lassen. Erst nach breiten Protesten wurde die Ankündigung zurückgezogen.

Im März 2018 wurde bekannt, dass die Stabsstelle Flüchtlingsmanagement der Stadt Frankfurt  auf der Grundlage des § 13a HSOG alle Beschäftigten in Einrichtungen der Hilfe für Geflüchtete einer vergleichbaren Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen wollte.

Im Mai 2018 wurde bekannt, dass seit 2004 bundesweit bereits 51 Demokratieprojekte vom Verfassungsschutz überprüft wurden. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor.

Am 14.06.2018 hat ein breites Bündnis zivilgesellschaftlicher Initiativen – u.a. Bundesverband Mobile Beratung e.V. (BMB), Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt e.V. (VBRG), Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung (BAGD) sowie von betroffenen Trägern aus Hessen, darunter die Frankfurter Bildungsstätte Anne Frank – ein von ihnen in Auftrag gegebenes juristisches Gutachten veröffentlicht.

Die Berliner Rechtsanwältin Dr. Anna Luczak, die das wissenschaftliche Gutachten erstellt hat, betont: „Die Grundrechtseingriffe, die einer Überprüfung und Versagung von Förderung aufgrund von Speicherungen beim Verfassungsschutz zugrunde liegen, sind verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen. Sie sind auch nicht verhältnismäßig.“

„Trägervereine und Mitarbeitende in Beratungsstellen sowie in der politischen Bildung sehen sich aktuell einem Misstrauen ausgesetzt, das sie nicht nachvollziehen können. Es ist völlig intransparent, was über wen und warum von welchen Verfassungsschutzämtern gespeichert wird. Von diesen Überprüfungen dürfen weder Förderung noch Personalien abhängen“, sagt Timo Reinfrank, Geschäftsführer der Amadeu Antonio Stiftung.

„Dass mittlerweile Menschen, die sich für Demokratie einsetzen, zunehmend als Extremisten verdächtigt und damit als Gefahr angesehen werden, zeigt, wie sehr der Diskurs durch Rechtspopulisten verschoben wurde“ sagt Bianca Klose, Leiterin der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin. „Es ist absurd, wenn für unsere Teams jetzt offenbar die gleichen Zuverlässigkeitsüberprüfungen gelten sollen, wie sie für Beschäftigte in Atomkraftwerken oder der Flugsicherheit angelegt werden.“

Die Verbände fordern ein sofortiges Ende dieser Praxis; die Förderung von Vereinen und Initiativen darf sich nicht an geheimdienstlichen Informationen von Verfassungsschutzämtern festmachen. Vielmehr sollen Bund und Länder die Förderung an die gemeinsam mit den Bundesländern vereinbarten Qualitätsstandards sowie der bei Antragstellung vorliegenden Konzepte, Anträge und Verwendungsnachweise knüpfen.

Eine Zusammenfassung des Gutachtens (3 Seiten) sowie dessen vollständige Fassung (48 Seiten) können Sie als PDF herunterladen.

 

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