Österreich: Regierung will ELGA und Gesundheitsdaten zum Aufspüren von Versicherungsmissbrauch durch Arbeitnehmer*innen nutzen

Datenschutzrheinmain/ Juni 18, 2018/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz, Gesundheitsdatenschutz, Sozialdatenschutz, Telematik-Infrastruktur/ 0Kommentare

ELGA (die Elektronische Gesundheitsakte) ist das österreichische Pendant zur elektronischen Gesundheitskarte (eGk). Im Unterschied zur eGk, mit der Gesundheits- und Behandlungsdaten erst nach Zustimmung der jeweiligen Versicherten durch Dritte genutzt werden dürfen (opt-in§ 291a Abs. 5 SGB V), ist ELGA ein Verfahren, bei dem Gesundheits- und Behandlungsdaten auch ohne Zustimmung der Betroffenen erfasst, gespeichert und ausgelesen werden können. Nur in einem aufwendigen Verfahren können einzelne Personen durch opt-out-Anträge ihre Daten wieder aus dem System austragen lassen. Informationen zu ELGA finden Sie hier.

Die österreichische Bundesregierung hat jetzt durch die Koalitionsfraktionen ÖVP und FPÖ einen Gesetzentwurf vorlegen lassen, der u. a. zum Ziel hat, das “elektronischen Aufspüren von Versicherungsmissbrauch” durch Arbeitnehmer*innen zu erleichtern.

Quelle: @epicenter_works

ORF.at  stellt in einem Beitrag auf seiner Homepage fest: “Konkret geht es um das ‘Risiko- und Auffälligkeitsanalyse-Tool’ der Krankenkassen, mit dem bisher gegen den Verdacht von Schwarzarbeit und Scheinanmeldungen aufseiten von Firmen vorgegangen wurde. Nun werden die Kassen per Gesetz angewiesen, auch in den Daten der Versicherten nachzuschauen. Zu prüfen ist der ‘Verdacht auf missbräuchliche Inanspruchnahme von Leistungen, insbesondere aus dem Versicherungsfall der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit’… Aber auch dem ‘missbräuchlichen Bezug von Heilmitteln, Hilfsmitteln und Heilbehelfen’ soll nachgespürt werden. Weiterer zu untersuchender Punkt: ‘Verdacht auf missbräuchliche Verwendung der E-Card’.” Der ORF teilt in seinem Bericht abschließend mit, dass diese Ziele erreicht werden sollen “durch die Auswertung der Daten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und der E-Card-Daten.”

Was lernen wir daraus? Wo Datensammlungen angelegt werden, die eine Vielzahl von Menschen erfassen, wachsen Begehrlichkeiten. Bei Geheimdiensten, Regierungen, Unternehmen, Krankenkassen…

Deshalb: Wehret den Anfängen! Keine zentralisierte Erfassung von Gesundheits- und Behandlungsdaten! Stoppt die e-Card und den Ausbau der telematischen Infrastruktur.

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