Alzey (Rheinhessen): CDU-Fraktion fordert vergeblich Ausbau der Videoüberwachung

Datenschutzrheinmain/ Juni 18, 2018/ alle Beiträge, Videoüberwachung, Videoüberwachung in der Region/ 0Kommentare

Mit einem im Inhalt fragwürdigen und in der Sprache eigentümlichen Antrag fordert die CDU-Fraktion in der rheinhessischen Kleinstadt Alzey im Februar 2018 den Ausbau der Videoüberwachung an zwei Stellen im Stadtgebiet. Die Begründung in Auszügen: „Das der Roßmarkt seit längerem ins Schlaglicht des öffentlichen Interesse gerückt ist, durch verschiedene Jugendliche mit unterschiedlichen Hintergrund (unbegleitet, rumänisch, bulgarisch), die mehr oder weniger Probleme haben sich ordentlich zu präsentieren, ist ja mittlerweile bekannt. Da das Ordnungsamt nicht den ganzen Tag und Nacht anwesend sein kann und die Anwendung der bestehenden Gefahrenabwehrverordnung, das Problem der Beweispflicht des Verursacherprinzips mit sich bringt. Möchten wir, dass dieser Platz zukünftig durch Videoüberwachung abgesichert wird.  Damit Konsequent diese Verhaltensdefizite durch Bußgelder oder Anzeigen Justierung finden…“ (Rechtschreibung und Satzbau wie im Original).

Im April 2018 teilt die Stadtverwaltung in einer Vorlage den Alzeyer Stadträten mit, dass der Antrag der CDU dem Landesdatenschutzbeauftragten von Rheinland-Pfalz zur Prüfung und Bewertung vorgelegt wurde.

Die Allgemeine Zeitung aus Mainz meldet am 01.06.2018 zum Fortgang der Sache: „…  das Thema Videoüberwachung ist noch nicht vom Tisch. Trotz der in letzter Minute eingegangen Stellungnahme der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD) und des Landesdatenschutzbeauftragten Dieter Kugelmann zum Antrag der CDU-Fraktion zur Videoüberwachung von Roßmarkt und Kronenplatz/Parkdeck… Obwohl laut ADD und des Beauftragten für Datenschutz eine Videoüberwachung in Alzey mit den gesetzlichen Auflagen nicht vereinbar und daher unzulässig sei, will die CDU-Fraktion ihren Antrag nicht zu den Akten legen… ‚Wir respektieren die Einschätzung dieser unabhängigen Organe‘, betonte Dr. Michael Vorbeck (CDU). Wenngleich er zugab, ein wenig verwirrt zu sein… Dass das Urteil des Beauftragten nun so eindeutig ausfalle, verwundere ihn schon…“

Da bleibt nur noch ein Stoßgebet: Oh Herr, lass Hirn regnen in die Köpfe der Alzeyer CDU-Fraktion!

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