Datenschutzaufsichtsbehörde in Italien verhängt Bußgeld i. H. v. 70.000 € wegen Nichterfüllung einer Auskunftsverpflichtung im Beschäftigungsverhältnis
Hier eine Zusammenfassung der Entscheidung: Ursprung des Falles: Er geht auf eine Beschwerde gegen die Nichtbeantwortung eines Antrags auf Auskunft durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen (den Arbeitgeber des Beschwerdeführers) zurück. Wesentliche Ergebnisse: Die Behörde stellte fest, dass die Antwort des Unternehmens auf den Antrag auf Zugang zu den Daten, der der Beschwerde vorausging, keinerlei Inhalt hatte, da das Unternehmen