Illegale Videoaufnahmen am Arbeitsplatz: 3.500 € Schmerzensgeld erstritten

Datenschutzrheinmain/ Januar 31, 2014/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz, Videoüberwachung/ 1Kommentare

Das Arbeitsgericht in Frankfurt hat einem Techniker bei einem Computerunternehmen 3.500 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Der Mann hatte in einem – vom Verkaufsraum getrennten – Zimmer Computer repariert und wurde ständig dabei gefilmt. Die Richter werten die Videoüberwachung als „schwerwiegende Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts“. Aktenzeichen des Urteils: 22 Ca 9428/12. Eine Internetveröffentlichung des Urteils gibt es derzeit noch nicht.

Weitere Informationen hier nachlesen: http://www.fnp.de/lokales/frankfurt/Illegale-Videoaufnahmen;art675,745083.

1 Kommentar

  1. Liebe Leute,
    in einem ähnlichen Fall hat das Landesarbeitsgericht Hessen mit Urteil vom 25.10.2010, Aktenzeichen 7 Sa 1586/09, einer betroffenen Beschäftigten ein Schmerzensgeld von 7.000 € zugesprochen, weil eine Videokontrolle am Arbeitsplatz ohne Einwilligung und ohne sachlichen Grund stattgefunden hat.
    Dieses Urteil ist auf der Internetseite Hessenrecht im Wortlaut dokumentiert: http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/s15/page/bslaredaprod.psml?&doc.id=JURE110002026%3Ajuris-r01&showdoccase=1&doc.part=L.

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